Die Stadtgemeinde Bozen verfolgt das Ziel, ihre Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.
Mit der Dienstcharta verpflichtet sie sich zur Einhaltung des festgelegten Qualitätsniveaus (Qualitätsstandards), um die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu garantieren.
Die Qualitätsstandards werden auch durch Indikatoren definiert, die für die Messung und Bewertung der erzielten Verbesserungsergebnisse nützlich sind.
Die Standards können „spezifisch” sein, d. h. sich auf jede einzelne für den/die Nutzer/-in erbrachte Leistung beziehen, deren Einhaltung er direkt überprüfen kann, oder „allgemein”, d. h. sich auf die Gesamtheit der erbrachten Leistungen beziehen.
Wird der garantierte Standard aus Gründen, die nicht auf höhere Gewalt, die Verantwortung Dritter oder den Nutzer selbst zurückzuführen sind, nicht eingehalten, sieht die Gemeinde eine Entschädigung für den Nutzer vor.
| Qualitätsfaktor | Qualitätsindikator | Erfassungs- /Berechnungsmethode | Qualitäts- standard | Entschädigung |
Zugänglichkeit des Dienstes
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Physische Zugänglichkeit der Dienststellen und eventueller Schalter mit Kundenverkehr, auch für Menschen mit motorischen Behinderungen
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Anzahl der Einrichtungen mit barrierefreiem Zugang für Menschen mit motorischen Behinderungen / Anzahl der Einrichtungen
| 100%
| vorgesehen
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Zugänglichkeit des Dienstes
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Öffungszeiten der Einrichtungen
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Anzahl der Öffnungs- stunden pro Woche von Montag bis Freitag
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min. 21,30 h, sofern nichts anderes von den Dienststellen festgelegt wurde
| vorgesehen
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Zugänglichkeit des Dienstes
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Öffungszeiten der Einrichtungen
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Anzahl der wöchentlichen telefonischen Erreichbarkeit von Montag bis Freitag
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min. 21,30 h, sofern nichts anderes von den Dienststellen festgelegt wurde
| vorgesehen
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Schutz der Nutzer/-innen
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Beantwortung von Beschwerden und Meldungen, die in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen
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Anzahl der bearbeiteten Beschwerden/Meldungen / Anzahl der eingegangenen Beschwerden/Meldungen
| 100%
| vorgesehen
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Schutz der Nutzer/-innen
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Bearbeitungsdauer von Beschwerden und Meldungen, die in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen
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Bearbeitungszeit für Beschwerden/Meldungen in Tagen
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innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt
| vorgesehen
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Ausrichtung auf die Nutzer/-innen
| Aktualisierung der Charta der Dienstleistungsqualität
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Bearbeitungszeit für Beschwerden/Meldungen in Tagen
| mindestens einmal pro Jahr
| vorgesehen
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Ausrichtung auf die Nutzer/-innen
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Durchführung von Umfragen zur Überprüfung der Zufriedenheit der Nutzer/-innen
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Häufigkeit der Aktualisierung der Charta der Dienstleistungsqualität
| mindestens einmal alle 3 Jahre
| vorgesehen
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| Transparenz
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Jährlicher Bericht über die Qualität der Dienstleistungen
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Häufigkeit der Durchführung von Umfragen zur Benutzerzufriedenheit
| bis zum 15.03.
| vorgesehen
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| Kommunikation
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Aktualisierung der Informationen zum Dienst auf der institutionellen Website
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Jährliche Berichterstattung über die Qualität der Dienstleistungen
| 100%
| vorgesehen
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Sollten die Nutzer/-innen feststellen, dass einer der vorgegebenen Qualitätsstandards nicht eingehalten wird, können sie eine Beschwerde einreichen und folgende Ersatzleistung beantragen: einen Rucksackbeutel, eine Stofftasche und einen Notizblock.