Für wen
Wahlberechtigte, die sich zeitweilig im Ausland aus beruflichen Gründen, zum Studium oder zur Pflege befinden, und von der Briefwahl Gebrauch machen möchten.
So geht's
Innerhalb 18. Februar 2026 muss der entsprechende Antrag (Briefwahlerklärung) bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnissen die Wahberechtigte eingetragen sind, gerichtet werden.
Der Antrag kann auf einem der nachstehden Wege an das Wahlamt der Gemeinde Bozen zugeschickt werden:
- E-Mail: wahlamt@gemeinde.bozen.it
- zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC): 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
- Postweg: Gemeinde Bozen - Amt für demographische Dienste – Vintlerstraße 16 – 39100 Bozen
- persönlich, auch durch eine andere Person als die Betroffene, beim Amt für demographische Dienste in der Vintlerstraße 16 in Bozen
Was Sie benötigen
Die Anträge sind nur dann gültig, wenn:
a) die betreffende Person erklärt, bereits im Ausland zu sein, und zwar für eine Zeitdauer von mindestens drei Monaten einschließlich des Wahldatums; bzw.
b) die betreffende Person zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht im Ausland ist, aber der vorgesehene Auslandsaufenthalt eine Dauer von mindestens drei Monaten hat und der Wahltag in diesen Zeitraum fällt.
Das stempelfreie Antragsformular muss zur Gänze ausgefüllt werden und die Auslandsadresse enthalten, an die die Wahlunterlagen geschickt werden sollen. (Achtung: Falls das beiliegende FORMULAR benutzt wird, beachten Sie bitte die obligatorischen Felder, die mit * gekennzeichnet sind!). Dem Antrag muss zudem ein gültiger Personalausweis beigelegt werden.
Antragsformular