Verfassungsreferendum 2026

Was Sie wissen müssen, um beim Verfassungsreferendum zur Justizreform am 22.–23. März 2026 informiert abzustimmen
© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Panoramica

Am Sonntag, 22. und Montag, 23. März 2026 sind die Bozner Wähler aufgerufen, sich an den Urnen zur Bestätigung des Verfassungsgesetzes mit dem Titel «Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes» zu äußern, das vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 253 vom 30. Oktober 2025 veröffentlicht wurde.

Die Abstimmung findet statt am:

  • 22. März von 07:00 bis 23:00 Uhr
  • 23. März von 07:00 bis 15:00 Uhr

So geht's

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1 Worüber wird abgestimmt?

Das Verfassungsreferendum betrifft folgende Fragestellung:

Bestätigen Sie das Verfassungsgesetz mit dem Titel «Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes», das vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Italienischen Republik 30. Oktober 2025, Nr. 253, veröffentlicht wurde?

Das Verfassungsgesetz gilt als bestätigt, wenn unter den abgegebenen Stimmen die „JA“-Stimmen überwiegen, unabhängig von der Anzahl der Wählerinnen und Wähler.

2 Wie und wo beantragt man den Wahlausweis?

Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite mit allen detaillierten Informationen: 

Den Wahlausweis beantragen

> Außerordentliche Öffnung des Wahlbüros
   

3 So finden Sie Ihr Wahllokal

Möchten Sie wissen, wo sich Ihr Wahllokal befindet? Klicken Sie > hier und geben Sie Ihre Adresse ein!

4 Wie kann ich die Stimmabgabe zu Hause beantragen?

Für die Stimmabgabe am Domizil müssen Wähler, die aufgrund einer Behinderung ihr Zuhause nicht verlassen können, zwischen dem 10. Februar und dem 2. März 2026 einen Antrag bei der Gemeinde stellen.

> Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite: Antrag auf Stimmabgabe am Domizil

Servizi digitali

Antrag auf Stimmabgabe am Domizil

Wähler, die an einer schweren Behinderung leiden, können die Stimmabgabe zu Hause beantragen.

5 Wahlberechtigte, die sich zeitweilig im Ausland befinden: Briefwahlerklärung bis 18.02.2026

Für wen

Wahlberechtigte, die sich zeitweilig im Ausland aus beruflichen Gründen, zum Studium oder zur Pflege befinden, und von der Briefwahl Gebrauch machen möchten.

So geht's

Innerhalb 18. Februar 2026 muss der entsprechende Antrag (Briefwahlerklärung) bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnissen die Wahberechtigte eingetragen sind, gerichtet werden.

Der Antrag kann auf einem der nachstehden Wege an das Wahlamt der Gemeinde Bozen zugeschickt werden:

  1. E-Mail: wahlamt@gemeinde.bozen.it
  2. zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC): 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it
  3. Postweg: Gemeinde Bozen - Amt für demographische Dienste – Vintlerstraße 16 – 39100 Bozen
  4. persönlich, auch durch eine andere Person als die Betroffene, beim Amt für demographische Dienste in der Vintlerstraße 16 in Bozen
Was Sie benötigen

Die Anträge sind nur dann gültig, wenn:

a) die betreffende Person erklärt, bereits im Ausland zu sein, und zwar für eine Zeitdauer von mindestens drei Monaten einschließlich des Wahldatums; bzw.
b) die betreffende Person zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht im Ausland ist, aber der vorgesehene Auslandsaufenthalt eine Dauer von mindestens drei Monaten hat und der Wahltag in diesen Zeitraum fällt.
     
Das stempelfreie Antragsformular muss zur Gänze ausgefüllt werden und die Auslandsadresse enthalten, an die die Wahlunterlagen geschickt werden sollen. (Achtung: Falls das beiliegende FORMULAR benutzt wird, beachten Sie bitte die obligatorischen Felder, die mit * gekennzeichnet sind!). Dem Antrag muss zudem ein gültiger Personalausweis beigelegt werden.

Antragsformular

Referendum 2026 - Wahlberechtigte im Ausland

Formular für die Briefwahlerklärung

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 06.02.2026 11:54

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