Verfassungsreferendum 2026

Was Sie wissen müssen, um beim Verfassungsreferendum zur Justizreform am 22.–23. März 2026 informiert abzustimmen
© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Panoramica

Die Daten zur Wahlbeteiligung und die Ergebnisse finden Sie hier.

Am Sonntag, 22. und Montag, 23. März 2026 sind die Bozner Wähler aufgerufen, sich an den Urnen zur Bestätigung des Verfassungsgesetzes mit dem Titel «Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes» zu äußern, das vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 253 vom 30. Oktober 2025 veröffentlicht wurde.

Die Abstimmung findet statt am:

  • 22. März von 07:00 bis 23:00 Uhr
  • 23. März von 07:00 bis 15:00 Uhr

So geht's

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1 Worüber wird abgestimmt?

Das Verfassungsreferendum betrifft folgende Fragestellung:

«Stimmen Sie dem Text des Gesetzes zur Änderung der Artikel 87 Absatz 10, 102 Absatz 1, 104, 105, 106 Absatz 3, 107 Absatz 1 und 110 der Verfassung, der vom Parlament verabschiedet und im Amtsblatt der Republik Italien vom 30. Oktober 2025 betreffend „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichts“ veröffentlicht wurde, zu?».

Das Verfassungsgesetz gilt als bestätigt, wenn unter den abgegebenen Stimmen die „JA“-Stimmen überwiegen, unabhängig von der Anzahl der Wählerinnen und Wähler.

2 Wie und wo beantragt man den Wahlausweis?

Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite mit allen detaillierten Informationen: 

Den Wahlausweis beantragen

> Außerordentliche Öffnung des Wahlbüros
   

3 So finden Sie Ihr Wahllokal

Möchten Sie wissen, wo sich Ihr Wahllokal befindet? Klicken Sie > hier und geben Sie Ihre Adresse ein!

4 Wie kann ich die Stimmabgabe zu Hause beantragen?

Für die Stimmabgabe am Domizil müssen Wähler, die aufgrund einer Behinderung ihr Zuhause nicht verlassen können, zwischen dem 10. Februar und dem 2. März 2026 einen Antrag bei der Gemeinde stellen.

> Nachfolgend finden Sie den Link zur entsprechenden Webseite: Antrag auf Stimmabgabe am Domizil

Servizi digitali

Antrag auf Stimmabgabe am Domizil

Wähler, die an einer schweren Behinderung leiden, können die Stimmabgabe zu Hause beantragen.

5 Beförderungsdienst für Wähler mit eingeschränkter Mobilität

Die Stadt Bozen bietet gemeinsam mit dem Weißen Kreuz und dem Italienischen Roten Kreuz kostenlosen Transport zu den Wahllokalen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen an.

Kostenloser Transport zu den Wahllokalen
Für Menschen mit Behinderung.
Anmeldung bis: 20.03.2026, 17:00 Uhr
Tel: 0471 444444 (Weißes Kreuz)

6 Ermäßigungen für Bahn-, See-, Autobahn- und Flugreisen

Im Hinblick auf das Referendum am 22. und 23. März 2026 sind ermäßigte Tarife für Wähler vorgesehen, die sich zur Stimmabgabe in ihre Wahlgemeinde begeben.

> Weitere Infos hier

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 20.03.2026 17:34

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