Für wen
Kinder, die innerhalb 31. Dezember 2025 das dritte Lebensjahr vollenden, dürfen ab September 2025 den Kindergarten besuchen.
Auf dieser Seite finden sie Informationen zur Einschreibung und zu den Besuchsvoraussetzungen
Kinder, die innerhalb 31. Dezember 2025 das dritte Lebensjahr vollenden, dürfen ab September 2025 den Kindergarten besuchen.
Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren.
In Südtirol hat jedes Kind das Recht, den Kindergarten in seiner Wohnsitzgemeinde zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Anmeldung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollendet.
Einmal jährlich bieten die städtischen Kindergärten einen Tag der offenen Tür an, an dem die Eltern der Neulinge den Kindergarten ihres Kindes besuchen können und einen Einblick den Kindergartenalltag erhalten.
Der Kindergartenbesuch ist freiwillig. Ein Kindergartenjahr ist verpflichtend und wirkt sich nicht auf die Schulpflicht sowie auf das Bildungsrecht und die Bildungspflicht aus, die von der staatlichen Regelung vorgesehen sind. -->> Mehr lesen (Mitteilung an die Eltern) |
EINSCHREIBUNGEN 2025/26
Nacheinschreibungen
Für das Schuljahr 2025/26 finden die Nacheinschreibungen, ausschließlich online im Portal MyCivis, vom 20. bis zum 22. August 2025 statt.
Das Kind muss in einem Kindergarten des Einzugsgebietes eingeschrieben werden. Nehmen Sie Einsicht in das entsprechende:
Die Nacheinschreibungen für das Kindergartenjahr 2025/26 finden vom 20. bis zum 22. August 2025 statt. Sie erfolgt online über das Landesportal MyCIVIS. Für die Einschreibung benötigen Sie einen SPID, CIE oder eine aktivierte Bürgerkarte.
Klicken Sie auf das rote Feld unten, um die Einschreibung vorzunehmen. (Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeseite nur in der Zeit freigeschaltet ist, in der die Einschreibungen entgegengenommen werden!!)
Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).
Der Zugriff auf den Online-Dienst ist nur im Zeitraum der Einschreibung aktiv!
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Ermäßigung der Kindergartengebühren gewährt. Ausschlaggebend dafür ist die Einkommens- und Vermögenssituation der Familie, die bei der Ausstellung der EEVE-Erklärung berechnet wird und die sich aus dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) ergibt.
Sollten Geschwisterkinder den Kindergarten in Bozen besuchen, wird automatisch eine Ermäßigung von € 10,00 auf die Monatsgebühr berechnet.
Neuberechnung der Kindergartengebühr während des Jahres
Im Laufe des Kindergartenjahres kann es notwendig werden, die Kindergartengebühr neu zu berechnen oder anzupassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich die Besuchszeiten Ihres Kindes ändern. Auskünfte darüber erhalten Sie unter: Bezahlung der Kindergartengebühren