Für wen
Kinder, die innerhalb 31. Dezember 2026 das dritte Lebensjahr vollenden, dürfen ab September 2026 den Kindergarten besuchen.
Auf dieser Seite finden sie Informationen zur Einschreibung und zu den Besuchsvoraussetzungen
Kinder, die innerhalb 31. Dezember 2026 das dritte Lebensjahr vollenden, dürfen ab September 2026 den Kindergarten besuchen.
Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren.
In Südtirol hat jedes Kind das Recht, den Kindergarten in seiner Wohnsitzgemeinde zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Anmeldung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollendet.
Einmal jährlich bieten die städtischen Kindergärten einen Tag der offenen Tür an, an dem die Eltern der Neulinge den Kindergarten ihres Kindes besuchen können und einen Einblick den Kindergartenalltag erhalten.
| TAG DER OFFENEN TÜR |
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| Der Kindergartenbesuch ist freiwillig. Ein Kindergartenjahr ist verpflichtend und wirkt sich nicht auf die Schulpflicht sowie auf das Bildungsrecht und die Bildungspflicht aus, die von der staatlichen Regelung vorgesehen sind. Eingeschrieben werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. April 2022 geboren sind. Die Erziehungsverantwortlichen, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der genannten Frist für die Einschreibung bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. |
EINSCHREIBUNGEN 2026/27
Für das Schuljahr 2026/27 finden die Einschreibungen, ausschließlich online im Portal MyCivis, vom 08. bis zum 16. Jänner 2026 statt. Nachträgliche Online-Einschreibungen sind vom 20. bis 22. August 2026 möglich. Es gilt jedoch zu unterstreichen, dass diese nur im Rahmen der verfügbaren Plätze und der bereits zugewiesenen Ressourcen angenommen werden.
Das Kind muss in einem Kindergarten des Einzugsgebietes eingeschrieben werden. Nehmen Sie Einsicht in das entsprechende:
Die Einschreibungen für das Kindergartenjahr 2026/27 finden vom 08. bis zum 16. Jänner 2026 statt. Sie erfolgt online über das Landesportal MyCIVIS. Für die Einschreibung benötigen Sie einen SPID, CIE oder eine aktivierte Bürgerkarte.
Klicken Sie auf das rote Feld unten, um die Einschreibung vorzunehmen. (Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeseite nur in der Zeit freigeschaltet ist, in der die Einschreibungen entgegengenommen werden!!)
Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).
Der Zugriff auf den Online-Dienst ist nur im Zeitraum der Einschreibung aktiv!
Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Ermäßigung der Kindergartengebühren gewährt. Ausschlaggebend dafür ist die Einkommens- und Vermögenssituation der Familie, die bei der Ausstellung der EEVE-Erklärung berechnet wird und die sich aus dem Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) ergibt.
Sollten Geschwisterkinder den Kindergarten in Bozen besuchen, wird automatisch eine Ermäßigung von € 10,00 auf die Monatsgebühr berechnet.
Neuberechnung der Kindergartengebühr während des Jahres
Im Laufe des Kindergartenjahres kann es notwendig werden, die Kindergartengebühr neu zu berechnen oder anzupassen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich die Besuchszeiten Ihres Kindes ändern. Auskünfte darüber erhalten Sie unter: Bezahlung der Kindergartengebühren