Kindergarten - Ermäßigung der Besuchsgebühren

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Voraussetzungen für den Antrag auf eine Ermäßigung der Besuchsgebühren aus finanziellen Gründen

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Eltern von Kindern, die einen von der Gemeinde geführten Kindergarten besuchen

Bozen

Beschreibung

Familien mit Wohnsitz in der Gemeinde Bozen können um eine Ermäßigung der Kindergartengebühr ansuchen.
Es gibt zwei verschiedene Ermäßigungen:

  • Ermäßigung aufgrund des Einkommens: Bei einem Familieneinkommen unterhalb eines bestimmten Grenzwertes können Sie eine Ermäßigung der Kindergartengebühr beantragen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Faktor wirtschaftliche Lage (FwL) ab, der bei der Erstellung der Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt wird. Der FwL bezieht sich immer auf das Vorjahr.
  • Geschwisterrabatt: Besuchen Geschwisterkinder einen Kindergarten in Bozen, wird jedem Geschwisterkind automatisch ein monatlicher Rabatt in Höhe von 10,00 € gewährt.

Die beiden Gebührenermäßigungen sind nicht miteinander vereinbar.

Für Familien, die den Wohnsitz in Bozen haben, das Kind/die Kinder jedoch in einem Kindergarten in einer anderen Gemeinde einschreiben, ist keine Mithilfe der Stadtgemeinde Bozen bei der Bezahlung der Kindergartengebühren vorgesehen.

So geht’s

Die Anträge auf Gebührenermäßigung für das Schuljahr 2025/26 sind im Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.10.2025 ausschließlich ONLINE auf dem Portal der Autonomen Provinz Bozen einzureichen, das mit SPID, CIE (elektronische Identitätskarte) oder einer aktivierten Bürgerkarte, zugänglich ist:

  • Klicken Sie auf das rote Feld und folgen Sie den Anweisungen.

1. Gebührenermäßigung aus finanziellen Gründen

  1. Lassen Sie von einem Patronat oder einem Steuerbeistandszentrum Ihren Faktor wirtschaftliche Lage (FwL) berechnen. Dieser bezieht sich auf das Einkommen des Vorjahres.  Weitere Informationen für die EEVE-Berechnung erhalten sie  hier.
  2. Loggen Sie sich auf dem Online-Portal MyCivis unter Kindergärten:Gebührenermäßigung und/oder individuellen Speiseplan ein. Klicken Sie im geschützten Bereich zunächst auf "Online Dienste" und in einem nächsten Schritt auf "Antrag um Gebührenermäßigung"
  3. Bitte die gewünschte Ermäßigung auswählen "Tarifbegünstigung für Antragsteller mit dem Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie (FWL-Index) bis 1,22"
  4. Den Antrag ausfüllen. Im Bereich "Antrag um Gebührenermäßigung" geben Sie bitte die Nummer der Bescheinigung des Patronats (1), das Datum der Ausstellung (2), und den Faktor wirtschaftliche Lage ein (3).

    Bei einem FWL-Koeffizienten bis 1,22 haben Sie Anspruch auf eine Gebührenermäßigung auf die Monatsgebühr.
    Reduzierte Monatsgebühr für die reguläre Besuchszeit: € 30,00
    Reduzierte Monatsgebühr für die verlängerte Besuchszeit: € 60,00

    Der Geschwisterrabatt wird automatisch berechnet.

Bei Anträgen, die nach Ablauf der Frist vom 31.10.25 eingehen, wird die Gebührenermäßigung erst ab dem Folgemonat des Einreichedatums des Antrags verrechnet. Die Ermäßigung gilt nicht rückwirkend.

Ausnahme: Für neue Einschreibungen im Laufe des Schuljahres: der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anmeldung eingereicht werden.

Was Sie benötigen

  • SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis)
  • EEVE Berechnung mit dem FWL Faktor bis 1,22

Was Sie erhalten

Gebührenermäßigung

Fristen und Fälligkeiten

• Der Antrag kann vom 1. August bis 31. Oktober jedes Jahr gestellt werden (es gibt keine Antwort von der Gemeinde - auf dem Portal MyCivis kann kontrolliert werden ob der Antrag gestellt wurde)
• Antrag kann auf nach der Fälligkeit gestellt werden, dann wird die Ermäßigung ab dem Folgemonat des Antrags berechnet

Kosten

Monatliche Kindergartengebühr
78,00 Euro

normale Besuchszeit

Monatliche Kindergartengebühr
102,00 Euro

verlängerte Besuchszeit

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