Für wen
Eltern von Kindern, die einen von der Gemeinde geführten Kindergarten besuchen
Voraussetzungen für den Antrag auf eine Ermäßigung der Besuchsgebühren aus finanziellen Gründen
Eltern von Kindern, die einen von der Gemeinde geführten Kindergarten besuchen
Familien mit Wohnsitz in der Gemeinde Bozen können um eine Ermäßigung der Kindergartengebühr ansuchen.
Es gibt zwei verschiedene Ermäßigungen:
Die beiden Gebührenermäßigungen sind nicht miteinander vereinbar.
Für Familien, die den Wohnsitz in Bozen haben, das Kind/die Kinder jedoch in einem Kindergarten in einer anderen Gemeinde einschreiben, ist keine Mithilfe der Stadtgemeinde Bozen bei der Bezahlung der Kindergartengebühren vorgesehen.
Die Anträge auf Gebührenermäßigung für das Schuljahr 2026/27 sind im Zeitraum vom 01.07.2026 bis 31.10.2026 ausschließlich ONLINE auf dem Portal der Autonomen Provinz Bozen einzureichen, das mit SPID, CIE (elektronische Identitätskarte) oder einer aktivierten Bürgerkarte, zugänglich ist:
Bei Anträgen, die nach Ablauf der Frist vom 31.10.2026 eingehen, wird die Gebührenermäßigung erst ab dem Folgemonat des Einreichedatums des Antrags verrechnet. Die Ermäßigung gilt nicht rückwirkend.
Ausnahme: Für neue Einschreibungen im Laufe des Schuljahres: der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anmeldung eingereicht werden.
Für Informationen oder Unterstützung bei den Verfahren können Sie während der Öffnungszeiten das Amt aufsuchen oder online einen Termin vereinbaren.
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