Für wen
Unternehmen, die ein neues Gastgewerbe anmelden möchten und oder dieses bereits ausüben.
Was Sie tun müssen, um ein Gastgewerbe anzumelden, die Betriebsart zu ändern oder den Betrieb einzustellen
Unternehmen, die ein neues Gastgewerbe anmelden möchten und oder dieses bereits ausüben.
Ein Gastbetrieb ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Getränke oder Speisen und Getränke anbietet bzw. Gäste beherbergt.
Es gibt verschiedene Arten von Gastbetrieben:
A. Schankbetriebe und Speisebetriebe
Dazu zählen:
B. Gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe
Dazu zählen:
C. Nicht gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe
Dazu zählen:
D. See-, Fluss- und Schwimmbäder, die nicht Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind
E. Garagen, die nicht Beherbergungsbetrieben angeschlossen sind
Zur Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA)
Sowohl die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) als auch die Hygienemeldung (bei Getränke- und/oder Speisenverabreichung) sind nur online über das SUAP-Portal durch Anklicken des roten Banners unten vorzunehmen.
>> Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.
Zum Lizenzantrag
Der Lizenzantrag (→ Formular) (mit Stempelmarke zu 16 Euro oder Zahlung über das Formular F24, Gebührencode 2051) und die entsprechenden Anlagen sind über PEC-Mail an das Wirtschaftsamt zu schicken (8.3.0@pec.bolzano.bozen.it).
→ Für Anträge auf Änderung, Verlängerung und Verzicht der Lizenz oder Bestellung eines neuen Geschäftsführers sind die unten angeführten Formulare zu verwenden.
Legen Sie Ihrer Tätigkeitsmeldung bzw. Ihrem Lizenzantrag folgende Unterlagen bei: