Mitteilung zeitweilige Schließung Gastbetriebe

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Der Inhaber eines öffentlichen Betriebs, der beabsichtigt, sein Lokal für einen bestimmten Zeitraum zu schließen, muss dies der Gemeinde mitteilen.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Inhaber öffentlicher Betriebe

Bozen

Beschreibung

Der Inhaber eines öffentlichen Betriebs (Bar, Restaurant, Kiosk, usw...), der für eine gewisse Zeit seinen eigenen Betrieb wegen Ferien oder aus anderen Gründen schließen möchte, muß dies rechtzeit das Amt für Industrie, Handel und Handwerk der Gemeinde mitteilen.

So geht’s

Ausschließlich online durch Anklicken des roten Banners unten

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis)

Was Sie erhalten

Empfangsbestätigung für die erfolgreiche Übertragung der Mitteilung

Fristen und Fälligkeiten

Wenn die Schließung länger als 14 Tage dauert, muss sie mindestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt werden.

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