Der Inhaber eines öffentlichen Betriebs (Bar, Restaurant, Kiosk, usw...), der für eine gewisse Zeit seinen eigenen Betrieb wegen Ferien oder aus anderen Gründen schließen möchte, muß dies rechtzeit das Amt für Industrie, Handel und Handwerk der Gemeinde mitteilen.
So geht’s
Ausschließlich online durch Anklicken des roten Banners unten
Was Sie benötigen
Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis)
Was Sie erhalten
Empfangsbestätigung für die erfolgreiche Übertragung der Mitteilung
Fristen und Fälligkeiten
Wenn die Schließung länger als 14 Tage dauert, muss sie mindestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt werden.
Zugang zum Dienst
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.