GIS-Erklärung

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Modalitäten für die Einreichung der GIS-Erklärung

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Steuerpflichtige von Immobilien, bei denen subjektive und objektive Veränderungen eingetreten sind, die zu einer anderen Festsetzung der Steuerschuld führen und der Gemeinde nicht unmittelbar bekannt sind.

Bozen

Beschreibung

Die GIS-Erklärung ist das Dokument, dass die Steuerpflichtigen einreichen müssen, wenn subjektive und objektive Änderungen eingetreten sind, die zu einer neuen Festsetzung der geschuldeten  Steuer führen und die der Gemeinde nicht bekannt sein können.

Die Erklärung ist bis zum 30. Juni des Jahres einzureichen, welches auf das Datum folgt, ab dem der Besitz der Immobilie besteht oder ab dem sich relevante Änderungen hinsichtlich der Bemessung der Steuer ergeben haben.  Mit Dekret des Landeshauptmannes Nr. 2366/2015 wurden die Fälle festgesetzt, in denen die GIS-Erklärung abgegeben werden muss, und die Modalitäten für ihre Abgabe geregelt.

Die Erklärung hat auch für die folgenden Jahre Gültigkeit, sofern die erklärten Daten und Angaben und damit auch der geschuldete Steuerbetrag unverändert bleiben.

So geht’s

Einreichemodalitäten der GIS-Erklärung

  • direkte Übergabe an die Gemeinde, wo sich die Immobilien befinden;
  • per Einschreiben (ohne Rückschein) direkt an das Steueramt der Gemeinde, wo sich die Immobilien befinden. Auf dem Umschlag muss die Aufschrift "GIS-Erklärung" aufscheinen.  Bei Postsendungen gilt die Erklärung an dem Tag als abgegeben, an dem sie beim Postamt aufgegeben wird.
  • Auf dem elektronischen Weg mittels zertifizierter E-Mail an folgende Adresse 3.2.0@pec.bolzano.bozen.it.
Was muss ich tun, wenn ich die GIS-Erklärung nicht fristgereicht eingereicht habe

Wer die GIS-Erklärung nicht fristgerecht eingereicht hat kann die eigene Position berichtigen. Für weitere Auskünte bezüglich der Berichtigung der GIS-Erklärung muss man sich direkt an das Steueramt wenden.

Der Zugang zu den Diensten des Steueramtes erfolgt

  • auf elektronischem Wege, um Informationen zu erhalten und Dokumente einzureichen (GIS-Erklärungen, Mietverträge, Ersatzerklärungen, Anträge auf Rückerstattung usw.). Hierfür können die Dienstnutzerinnen und -nutzer die auf der Webseite veröffentlichten Formulare verwenden und sie mit den geforderten Unterlagen an folgende E-Mail-Adressen schicken:
  • telefonisch unter der Nummer 0471 997444
  • nach vorheriger  telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0471 997444
  • am Schalter während der Öffnungszeiten

Um Informationen können nur Direktbetroffene oder bevollmächtigte Personen ersuchen.

Was Sie erhalten

Das Nachkommen der Erklärungspflicht

Fristen und Fälligkeiten

2026 30 Jun

Einreichung der GIS-Erklärung

Hinweise

Innerhalb des 30. Juni 2026 muss die GIS-Erklärung für das Jahr 2025 eingereicht werden.

Weitere Informationen

3.2 Ordnungen Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Regelt die Anwendung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Gebietsabkommen für die Mietverträge

Das aktuelle Gebietsabkommen für Bozen, welches die Wohnungsvermietung durch „begünstigte“ Mietverträge (3+2 Jahre), Verträge für Universitätsstudenten und Verträge für einen Übergangszeitraum regelt.

3.2 Datenschutzinformation - Gemeindesteuern

3.2 Datenschutzinformation - Gemeindesteuern

3.2 Ordnung über die Steuereinnahmen der Gemeinde

Ordnung über die Steuereinnahmen der Gemeinde.

3.2 Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der BürgerInnen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit.

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