Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter, beauftragte Techniker oder weitere Berechtigte, welche bei Kaufverträge, Erbfolgen, Eigentumsübertragungen bei Liegenschaften beteiligt sind oder einen Nachweis für die Gleichstellung an die homogenen Zonen A und B laut M.D. Nr. 1444/1968 benötigen.
Bozen
Beschreibung
Die Flächenwidmungsbescheinigung enthält die Raumordnungsvorschriften für die betreffende Liegenschaft.
Im Sinne von Art. 30 des D.P.R. vom 06.06.2001, Nr. 380 sind alle öffentlichen und privaten Rechtsgeschäfte unter Lebenden über die Übertragung, die Begründung oder die Aufhebung des Miteigentums an dinglichen Rechten auf Grundstücke nichtig und können weder abgeschlossen noch ins Grundbuch eingetragen werden, wenn den entsprechenden Urkunden nicht der Nachweis über die urbanistische Zweckbestimmung beiliegt.
Gleichstellungserklärung
Mit der Flächenwidmungsbescheinigung kann, auf Anfrage, eine Gleichstellung der vom Gemeindeplan vorgesehenen Zone mit den A- oder B-Zonen gemäß M.D. Nr. 1444/1968 ermittelt werden, wie von der Agentur der Einnahmen klargestellt.
Was die eventuelle Überprüfung der Befolgung aller Strafvorschriften bezogen auf die betroffene Liegenschaft gemäß Artikel 41 des Gesetzes vom 28.02.1985, Nr. 47 und Artikel 83, Absatz 1 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9, betrifft, wird auf die Kurzmitteilung Nr. 28/2021 des Gemeindenverbandes verwiesen. Zur Einsicht von Akten, welche zur oben genannten Überprüfung notwendig sind, ist es erforderlich, einen Antrag um Zugang zu den Verwaltungsunterlagen einzureichen.
Der Nachweis über die urbanistische Zweckbestimmung ist, gemäß Art. 83, Absatz 2 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9, ein Jahr lang gültig.
So geht’s
Der Antrag muss unterschrieben und mit den dazugehörigen Unterlagen wie folgt eingereicht werden.
An die E-Mail Adresse 5.1.0@gemeinde.bozen.it für jene Bürger, welche keine PEC-Adresse und digitale Unterschrift besitzen;
Die Ausstellung der Flächenwidmungsbescheinigung erfolgt innerhalb der Verfallsfrist von 30 Tagen ab Einbringung des Antrages. Es wird empfohlen, den Antrag zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Verwendung der Bescheinigung einzureichen.
Was Sie benötigen
Ausgefülltes und unterschriebenes Ansuchen.
Kopie des Personalausweises des Antragstellers.
Quittung der Einzahlung der Sekretariatsgebühren.
Nachweis über die Bezahlung der Stempelgebühr zu 16,00 € für den Antrag
Nachweis über die Bezahlung der Stempelgebühr zu 16,00 € für die Ausstellung der Bescheinigung (Eigenerklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr).
Kopie des Mappenauszuges (wenn vom Amt verlangt).
Kopie des Teilungsplanes (falls Parzellen abgeändert werden).
Im Ansuchen muss angegeben werden, ob es notwendig ist, die Bescheinigung in digitalem Format (digitale Zustellungsadresse angeben) oder in einer dem elektronischen Originaldokument entsprechenden Kopie in Papierformat auszustellen, welche beim Schalter für Bauakten (S.B.A.) abgeholt werden kann.
Stempelgebühr zu 16,00 € für die Ausstellung der Bescheinigung (in elektronischer Form zu entrichten mittels Eigenerklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr)