Einsicht in Bauunterlagen

  • Dienst aktiv

Der Antrag auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglicht die Einsichtnahme in Bauunterlagen und/oder Ausstellung von entsprechenden Kopien

Für wen

Bürger und Fachleute.

Bozen

Beschreibung

Wer Bauakten oder Unterlagen aus Bauakten einsehen oder kopieren möchte, muss ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse aufgrund eines rechtlich geschützten Sachverhalts haben, wobei die Unterlagen, die der/die Antragsteller/-in einsehen möchte, mit diesem Sachverhalt in Zusammenhang stehen müssen (Art. 24 des Landesgesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens Nr. 17/1993).
Anspruch auf Einsicht in Bauunterlagen haben z. B. Eigentümer/-innen, Hausverwalter/-innen, Projektplaner/-innen, Anwohner/-innen oder Käufer/-innen, die bereits einen Kaufvorvertrag unterschrieben haben.

So geht’s

Der Antrag auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen muss online eingereicht werden: Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld.

Der Zugang erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis).

Was Sie erhalten

Angeforderten Unterlagen

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelgebühr
16,00 Euro

für die Ausstellung der beglaubigten Kopie

Kosten für Abschriften und Kopien
individuell zu bestimmen

Vorauszahlung - siehe Preistabelle

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