A.3 Ordnung für die Regelung von Drittleistungen für die Durchführung von Veranstaltungen im Gemeindegebiet
Vorschriften und Auflagen für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei Veranstaltungen und Events ohne anerkanntes öffentliches Interesse oder mit Gewinnerzielungsabsicht.
Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit
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