Beschreibung
Die Gemeinde Bozen erinnert daran, dass die zweite Rate der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für das Jahr 2025 bis spätestens 16. Dezember einzuzahlen ist. In den nächsten Tagen werden den Steuerpflichtigen die Informationsschreiben zugestellt, die eine Aufstellung der Liegenschaften laut der Datenbank des Steueramtes sowie das Zahlungsformular F24 enthalten.
Für die Akontozahlung der GIS 2025 wurden insgesamt 48.723 Steuerpflichtige verzeichnet. Nicht alle erhalten jedoch ein Informationsschreiben: 27.074 Bürgerinnen und Bürger, also rund 55 Prozent, müssen keine Zahlung leisten, da ihre jährliche Steuerschuld 10 Euro oder weniger beträgt. Die restlichen 21.690 Steuerpflichtigen bekommen ein Schreiben, das in zwei Varianten verschickt wird:
Mit Vorausberechnung: 21.079 Bürgerinnen und Bürger (etwa 97 Prozent) erhalten das Informationsschreiben mit der Vorausberechnung und der Aufstellung der Liegenschaften laut Steuerdatenbank. Das beiliegende Formular F24 ist bereits mit dem zu zahlenden Betrag ausgefüllt. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die angegebenen Daten sorgfältig zu überprüfen.
Ohne Vorausberechnung: Für 611 Steuerpflichtige (rund 3 Prozent) war eine automatische Berechnung nicht möglich. Sie erhalten dennoch das Informationsschreiben und das Formular F24, das mit den meldeamtlichen Daten ausgefüllt ist.
Alle Informationen zur Berechnung der Steuer, zu den verschiedenen Tatbeständen und Besteuerungsarten, zu den erforderlichen Unterlagen für Steuerermäßigungen sowie zu den geltenden Verordnungen und Beschlüssen sind auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht: www.gemeinde.bozen.it.
Für weitere Auskünfte steht das Steueramt zur Verfügung: Tel. 0471 997444 - Mail: steuern@gemeinde.bozen.it
Öffnungszeiten:
- Montag, Mittwoch und Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
- Dienstag: 8.30 – 13.00 Uhr
- Donnerstag: 8.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Info: https://www.gemeinde.bozen.bz.it/Dienste/GIS-Zahlungsmodalitaeten