Zuständigkeiten
- Stellungnahmen in Bezug auf die kommunalen Beschlußfassungen programmatischer Art und über die Hauptvorgangsweisen der Stadtgemeinde, die von unmittelbarer Wichtigkeit für die Lage der Frau sind.
- Stellungnahmen über die Ratsausrichtungen und über die Entscheidungen des Rates, des Ausschusses und des Bürgermeisters.
- Erhebungs- oder Untersuchungstätigkeiten, um sicherzustellen, daß im Rahmen der Organisation und der Arbeitsweise der Ämter und der Dienste der Verwaltung, die Vorschriften in Sachen Chancengleichheit von Mann und Frau formell und grundlegend beachtet und in die Tat umgesetzt werden.