KLEINE ANFRAGE NR. 82/2023 DER GEMEINDERÄTIN BARBARA PEGORARO: KEINE BUSSGELDER FÜR VERWALTER UND KONDOMINIUM BEI MISSBRÄUCHLICHER NUTZUNG VON ABFALLTRENNUNGSTONNEN
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind
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