15.06.2022 - Maßnahmen zur Eindämmung der Exzesse am Obstplatz

Abstimmungsdokument - Ergebnis
Veröffentlichungsdatum:

15.06.2022

Themen

Art des Dokuments

  • Abstimmungsdokument - Ergebnis

Beschreibung

In der Sitzung vom 15.06.2022 hat der Gemeinderat ein Abstimmungsdokument (Erstunterzeichner: Gemeinderat Giovannetti, weitere Unterzeichner: Gemeinderäte Repetto, Cologna und Brancaglion) im Sinne von Art. 53 der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderates bezüglich des „Maßnahmen zur Eindämmung der Exzesse am Obstplatz genehmigt. Im Abstimmungsdokument

vertritt der Gemeinderat folgende Auffassung:

1. Die eventuelle Verordnung, von der in der Prämisse die Rede ist, soll im Einklang mit der Stadtpolizeiordnung kein Verbot des Verkaufs von Alkoholika im Freien vor 24 Uhr beinhalten; der Verkauf an den Ständen und auf den Zubehörsflächen der Gastbetriebe bleibt auf jeden Fall aufrecht.

2. In Absprache mit den öffentlichen Ordnungskräften sollen die Kontrollen an den Standorten, die vom Problem besonders betroffen sind, verstärkt werden.

3. Es sollen weitere, andersartige Maßnahmen in Betracht gezogen werden, wie z.B. eine Kontingentierung oder das Verbot des Besitzes von Alkoholika nach 24 Uhr.

Die Gemeindeverwaltung wird dazu aufgefordert,

1. vor der Verabschiedung der besagten Verordnung die Gemeindekommission für allgemeine Angelegenheiten, Organisation, Informatik und Smart City, Innovation, Transparenz und Legalität über die Inhalte der Maßnahme zu informieren;

2. die Anwendung und die Auswirkungen der Verordnung ständig zu überwachen und die genannte Ratskommission sowie die Ratskommissionen für Wirtschaft, Soziales und Jugend regelmäßig darüber zu informieren.

Der Gemeinderat hält Folgendes für wünschenswert:

1. Es soll eine breit gefächerte institutionelle Debatte mit Teilnahme der Stakeholder stattfinden, aus der eine endgültige alternative Lösung zu den Verboten hervorgehen soll, auch durch die Bestimmung von Standorten innerhalb der Stadt Bozen, an denen sich die Bevölkerung unterhalten und entspannen kann, ohne die öffentliche Ruhe zu stören.

2. Es soll eine Studie zur Entwicklung eines Modells für das nächtliche Sozialleben durchgeführt werden, die auch die Eruierung von Zonen außerhalb des Stadtzentrums für die abendliche Animation vorsieht, und zwar unter Mitwirkung sowohl unterschiedlicher AkteurInnen aus dem non-Profit-Bereich sowie von Unternehmenden und Betreibenden, die Events organisieren und Stände für die Verabreichung von Getränken betreiben könnten; es sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, ein Mal pro Woche Livemusik auch über die normalen Schließungszeiten hinaus zuzulassen.

Zuständige Stelle

STAB DES GENERALSEKRETÄRS

Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

15.06.2022

Veröffentlichungsdatum

15.06.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 02.05.2025 19:38

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