Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit Artikel 5 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. März 2005 (Kodex der digitalen Verwaltung, KdV), der die Verpflichtung für öffentliche Verwaltungen, öffentliche Dienstleister und von der öffentlichen Hand kontrollierte Unternehmen im Sinne von Artikel 2 des KdV festlegt, über die pagoPA-Plattform fällige Zahlungen, gleich aus welchem Grund, über elektronische Zahlungssysteme zu akzeptieren.
Die öffentlichen Verwaltungen sind daher verpflichtet, sich dem pagoPA-System anzuschließen, um ihren Nutzern die Möglichkeit zu geben, elektronische Zahlungen an sie zu leisten. Darüber hinaus sieht Artikel 65 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 217 vom 13. Dezember 2017, geändert durch Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe a des Gesetzesdekrets Nr. 76 vom 16. Juli 2020, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020 (sog. "Vereinfachungen"), legt die Verpflichtung für zugelassene Zahlungsdienstleister fest, ab dem 28. Februar 2021 für Zahlungen an öffentliche Verwaltungen ausschließlich die in Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 82 von 2005 genannte pagoPA-Plattform zu nutzen. Ziel dieser Bestimmungen ist es, die vollständige Digitalisierung von Zahlungen an öffentliche Verwaltungen zu fördern und damit eine Vereinfachung für die Bürger zu erreichen.
Für die Maßnahme 1.4.3 "ANWENDUNG DER PAGOPA PLATTFORM" sind folgende europäische Meilensteine und Ziele vorgesehen:
1. Zielvorgabe M1C1-126, die bis Dezember 2023 erreicht werden soll:
Sicherstellung einer Erhöhung der Anzahl der in die Plattform integrierten Dienste für:
- die bereits im Referenzszenario enthaltenen öffentlichen Verwaltungen (9.000 Stellen)
- neue öffentliche Verwaltungen, die der Plattform beitreten (2.450 neue Stellen)
2. Zielvorgabe M1C1-149, das bis Juni 2026 erreicht werden soll:
Sicherstellung einer Erhöhung der Anzahl der in die Plattform integrierten Dienste für:
- die öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform bereits beigetreten sind (11.450 Einrichtungen)
- die neuen öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform beitreten (2.650 neue Einrichtungen).
Ziel ist es, durchschnittlich 50 Dienste pro Gemeinde zu haben.
Beteiligung der Gemeinde Bozen
1. Tranche
Im September 2022 veröffentlichte das Ministerratspräsidium - Abteilung für digitale Transformation - eine öffentliche Bekanntmachung (Link), um die vollständige Digitalisierung von Zahlungen an öffentliche Verwaltungen zu fördern, was zu einer Vereinfachung für die Bürger führt.
Ein späterer Dekret des Ministerratspräsidenten Nr. 127-3/2022-PNRR-2023 veröffentlichte die Liste der zur Finanzierung angenommenen Anträge (Zeitfenster 3).
Die Gemeinde Bozen ist einer der Begünstigten der Finanzierung in Höhe von 35.711 Euro, dank derer sie dreizehn Dienste auf die PagoPA-Plattform umstellen wird.
Nr. | Dienstleistungen | Taxonomie |
1
| Besetzung von öffentlichen Grund
| 9/0101102TS/
|
2
| Vemögensgebühr – CORPORATE
| 9/0101108TS/
|
3
| Sekretariatsgebühren und Zustellungskosten
| 9/0103100TS/
|
4
| SUAP- und ESB -Gebühren
| 9/0105107TS/
|
5
| Pilze Sammelgebühr
| 9/0106106TS/
|
6
| Schulmensen
| 9/0107101TS/
|
7
| Wettbewerbsgebühr
| 9/0107108TS/
|
8
| Sportanlagen
| 9/0108104AP/
|
9
| Dividenden von Gesellschaften mit Beteiligung
| 9/0114106AP/
|
10
| Mitarbeiterverpflegung
| 9/0115104SP/
|
11
| Zwangsvollstreckung
| 9/0115107AP/
|
12
| Uferzins
| 9/0115114IM/
|
13
| Überweisungen von öffentlichen Körperschaften
| 9/0115120AP/
|
Projektstatus: abgeschlossen
- VERFÜGUNG 2687 vom 28/07/2023 “ANWENDUNG DER PLATTFORM PAGOPA“ GEMEINDEVERWALTUNGEN – CUP-CODE: I51F23000260006 - DIENSTANWEISUNG
- VERFÜGUNG 3544 vom 11/10/2023 “ANWENDUNG DER PLATTFORM PAGOPA“ GEMEINDEVERWALTUNGEN – FESTSSTELLUNG DER EINNAHME FÜR DAS JAHR 2023
- VERFÜGUNG 3020 vom 18/08/2020 WARTUNGS- UND CLOUD-DIENSTLEISTUNGEN FÜR DAS MODUL JPPA DER FIRMA MAGGIOLI FÜR DIE JAHRE 2020/2021 AN DIE SÜDTIROLER GEMEINDEVERBAND GENOSSENSCHAFT
- VERFÜGUNG 3150 vom 28/08/2024 - PNRR M1C1 MASSNAHME 1.4.3 “ANWENDUNG DER PLATTFORM PAGOPA“ GEMEINDEVERWALTUNGEN – CUP-CODE: I51F23000260006 - BESTANDAUFNAHME
Die Projektaktivitäten sind abgeschlossen und alle erforderlichen Unterlagen wurden nach der Überprüfung durch die zuständige Dienststelle für digitale Transformation in das entsprechende Portal hochgeladen.
- Mission - Komponente - Investitionslinie PNRR M1C1 - INV 1.4.3
- Gesamtkosten der Maßnahme: 35.711,00 €