A.3 Ordnung über die probeweise Einführung einer Elektroimpulswaffe (TASER) bei der Stadtpolizei Bozen

Regelung und Modalitäten des probeweisen Einsatzes der Elektroimpulswaffe (TASER) für die Beamten der öffentlichen Sicherheit.
Veröffentlichungsdatum:

28.07.2026

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 13 vom 07.05.2026, vollstreckbar ab 28.05.2026.

Zuständige Stelle

A.3 Stadtpolizei

Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

28.07.2026

Veröffentlichungsdatum

28.07.2026

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 28.07.2026 10:31

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