A.3 Ordnung für die Regelung von Drittleistungen für die Durchführung von Veranstaltungen im Gemeindegebiet

Vorschriften und Auflagen für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bei Veranstaltungen und Events ohne anerkanntes öffentliches Interesse oder mit Gewinnerzielungsabsicht.
Veröffentlichungsdatum:

28.07.2026

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 74 vom 09.10.2025, vollstreckbar ab 20.10.2025.

Zuständige Stelle

A.3 Stadtpolizei

Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

28.07.2026

Veröffentlichungsdatum

28.07.2026

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 28.07.2026 11:16

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