A.3 Dienstordnung des Stadtpolizeikorps

Ordnung des Stadtpolizeikorps
Veröffentlichungsdatum:

26.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 11 vom 31.01.2002.
Abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 78 vom 21.07.2011, ab 06.08.2011 vollstreckbar.
Abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 17 vom 01.03.2016, sofort vollstreckbar.

Zuständige Stelle

A.3 Stadtpolizei

Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

26.04.2021

Veröffentlichungsdatum

26.04.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 02.05.2025 17:54

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