8.3 Gemeindeordnung über den Einzelhandel auf öffentlichem Grund und zugehöriger Standortplan

Regelt die Handelstätigkeit auf öffentlichen Flächen.
Veröffentlichungsdatum:

14.04.2021

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  • Ordnung

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Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 66 vom 29.08.2023, sofort vollstreckbar.

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Zugeordnete Dienste

Wirtschaft und Handel

Markthandel - Konzessionen Standplätze

Marktstände auf öffentlichem Grund können dauerhaft in Konzession vergeben oder kurzfristig an Tageshändler vergeben werden

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Wirtschaft und Handel

Verkaufsstände auf Festen und Veranstaltungen

Der Betrieb eines Verkaufsstandes anlässlich von Kultur- und Sportveranstaltungen und Festen (auf öffentlichem oder privatem Grund) ist genehmigungspflichtig

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

14.04.2021

Veröffentlichungsdatum

14.04.2021

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Letzte Änderung: 02.07.2025 09:37

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