8.2 Ordnung über die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau

Die Ordnung regelt Fristen und Vorgaben für die Abgabe der Ansuchen zur Erstellung der Rangordnung der GesuchstellerInnen für die Zuweisung von Flächen, die für den geförderten Wohnbau vorgesehen sind.
Publication date:

16.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 77 vom 13.07.1999, Prot. 27330, nicht sofort vollstreckbar.
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 103 vom 28.10.1999, Prot. 42217, sofort vollstreckbar.
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.03.2002, Prot. 10426, sofort vollstreckbar.
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 84 vom 28.07.2011, Vollstreckungsdatum 16.08.2011.

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

16.04.2021

Veröffentlichungsdatum

16.04.2021

Weitere Informationen

Last modified: 02.05.2025 17:50

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