5.2 Taxidienstordnung

Der Taxidienst ist ein nicht planmäßiger öffentlicher Verkehrsdienst zur Beförderung von Einzelpersonen oder Gruppen von höchstens acht Personen
Veröffentlichungsdatum:

16.04.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 30 vom 26.06.2014.

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Mobilität und Verkehr

Taxi - Antrag auf Prüfung zum Taxifahrer

So legen Sie die Prüfung als angehende/r Taxifahrer/in bei der Kommission für Taxi und Mietwagen mit Fahrerdienst ab

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

16.04.2021

Veröffentlichungsdatum

16.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:50

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