5.2 Ordnung über die Gewährung des Oberflächenrechts an öffentlichen Grundstücken für den Bau von Tiefgaragen

Alle Tiefgaragen sind durch eine Vereinbarung geregelt, in dem das „Oberflächenrecht“ für eine Dauer von bis zu 90 Jahren festgelegt ist.
Veröffentlichungsdatum:

26.04.2021

Themen
Art des Dokuments
  • Ordnung

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 7 vom 29.1.2015.
Abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 61 vom 12.07.2023, sofort vollstreckbar.

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Zugeordnete Dienste

Genehmigungen

Antrag auf Übertragung der Bindung als Zubehör für Garagenboxen

Informationen zur Übertragung der Bindung von Garagenboxen/Autostellplätze (Art. 124)

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

26.04.2021

Veröffentlichungsdatum

26.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:54

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