5.2 Ordnung für den Taxidienst und Mietwagendienst mit Fahrer

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 7 vom 13.02.2025.
Veröffentlichungsdatum:

16.04.2021

Beschreibung

Der Taxidienst ist ein nicht planmäßiger öffentlicher Verkehrsdienst zur Beförderung von Einzelpersonen oder Gruppen von höchstens acht Personen.
Beim Dienst "Mietwagen mit Fahrer" wenden sich Personen an den Sitz oder die Remise, um eine Beförderungsleistung zu erhalten, die auf der Fahrzeit oder dem Fahrtziel oder auf beidem basiert.

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Mobilität und Verkehr

Taxi - Antrag auf Prüfung zum Taxifahrer

So legen Sie die Prüfung als angehende/r Taxifahrer/in bei der Kommission für Taxi und Mietwagen mit Fahrerdienst ab

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

16.04.2021

Veröffentlichungsdatum

16.04.2021

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Letzte Änderung: 11.11.2025 12:23

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