5.1.3 Freie Maßnahmen

Nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen
Veröffentlichungsdatum:

30.05.2024

Themen
Art des Dokuments
  • Verfahren

Beschreibung

  • Die Maßnahmen, die im Anhang C angegeben sind, können ohne ausdrückliche Baugenehmigung ausgeführt werden (Art. 71 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9).
  • Die Maßnahmen müssen auf jeden Fall den Vorgaben der Instrumente für die allgemeine und die Durchführungsplanung der Gemeinde sowie der Fachpläne entsprechen. Ebenso sind die für das betroffene Gebiet geltenden Bindungen zu beachten. Unberührt bleiben die von Bestimmungen anderer Sachbereiche auferlegten Vorschriften, die sich auf die Regelung der Tätigkeit zur Gebietsumwandlung auswirken.

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

30.05.2024

Veröffentlichungsdatum

30.05.2024

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Letzte Änderung: 10.01.2025 13:19

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