5.1.3 Baugenehmigungen – LG 10.07.2018, Nr. 9

Aktuelle Baurechtstitel
Veröffentlichungsdatum:

29.05.2024

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  • Verfahren

Beschreibung

Das Landesgesetz Nr. 9/2018 regelt die bauliche und städtebauliche Tätigkeit im Stadtgebiet. Dazu zählen neben der Errichtung und Umgestaltung von baulichen Anlagen auch zeitlich begrenzte Bauvorhaben sowie die Änderung der Nutzungsbestimmung von Gebäuden oder Baueinheiten.

Bei der Neu- bzw. Umgestaltung muss auch die Bauordnung beachtet werden.

Bauvorhaben im Stadtgebiet sind immer genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie entweder eine Baukonzession oder eine andere Baugenehmigung für Ihr Vorhaben beantragen müssen. Ausgenommen davon sind die "Freien Maßnahmen".

Je nach Bauvorhaben müssen unterschiedliche Baugenehmigungen eingeholt werden:

Dokumente

LG 10.07.2018, Nr. 9 http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/212899/landesgesetz_vom_10_juli_2018_nr_9.aspx

Dateiformat

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Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Grundbuch und Kataster

Abgabe der digitalen Bauunterlagen - LG 10.07.2018, Nr. 9

Für Bauanträge, die nach dem 01.07.2020 eingereicht wurden

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

29.05.2024

Veröffentlichungsdatum

29.05.2024

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 13.01.2025 10:22

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