2.3 Ordnung für die Führung der Tätigkeiten in den gemeindeeigenen Schulhöfen

Die Schulhöfe der Stadtgemeinde Bozen gelten außerhalb der Unterrichtsstunden als öffentliche Freiräume, die der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen. Diese Ordnung regelt die Abwicklung der Tätigkeiten in den Schulhöfen durch die Stadtviertelräte.
Veröffentlichungsdatum:

21.04.2021

Themen
Art des Dokuments
  • Ordnung

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluß Nr. 46 vom 25.03.1999, Prot. 11315, nicht sofort vollstreckbar.

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

21.04.2021

Veröffentlichungsdatum

21.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:52

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