2.3 Ordnung für die Führung der Tätigkeiten in den gemeindeeigenen Schulhöfen
Die Schulhöfe der Stadtgemeinde Bozen gelten außerhalb der Unterrichtsstunden als öffentliche Freiräume, die der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen. Diese Ordnung regelt die Abwicklung der Tätigkeiten in den Schulhöfen durch die Stadtviertelräte.