Beschreibung
Die akustische Klassifizierung oder die Einteilung in Lärmzonen sieht eine Festlegung der Lärmbelastungsgrenzwerte je nach vorwiegender Nutzung des betreffenden Gemeindegebietes vor. Auf diese Weise soll die Gesundheit der Bevölkerung und die Lebensqualität geschützt werden und gleichzeitig eine normale Entwicklung der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit stattfinden können.
Der Gemeindeplan für die akustische Klassifizierung (G.A.K.) der Stadtgemeinde Bozen, der auf Grundlage des LG Nr. 20 vom 5. Dezember 2012 ausgearbeitet und mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 5 vom 30.01.2025 genehmigt wurde, ist im Anhang verfügbar.
Der G.A.K. in grafischer Form ist auf folgenden Webseiten veröffentlicht: