Fahrverbote zur Vermeidung der Luftverschmutzung

Einschränkungen für den Verkehr von Fahrzeugen
Veröffentlichungsdatum:

16.11.2022

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  • Veröffentlichung/Infoblätter

Beschreibung

Die Verordnung 03/09/2018, Prot. 0145323, die ab 1. Juli 2019 in Kraft ist, sieht für das Stadtzentrum von Bozen und für den Moritzinger Weg im Abschnitt zwischen dem Blutspenderplatz und der Vittorio-Veneto-Straße ein vorbeugendes Fahrverbot nach den Vorgaben des Landesluftqualitätsplanes vor und zwar jeweils von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 16:00 bis 19:00 Uhr außer in erwiesenermaßen dringenden und notwendigen Fällen, für alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1 und Euro 2 Diesel und Euro 3 Diesel.

Alle Mopeds und Motorräder sind von diesen Verboten ausgenommen.

→ Die diesbezügliche Verordnungen finden Sie hier.

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

16.11.2022

Veröffentlichungsdatum

16.11.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 05.09.2025 12:38

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