Umweltbelastung
Die Landesagentur für Umweltschutz und die Stadtverwaltung sind verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die staatlichen Vorschriften des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 sowie die einschlägigen Vorgaben auf nationaler und Provinzebene umzusetzen und dafür zu sorgen, dass es nicht zu vorsätzlichen oder unfallbedingten Verschmutzungen kommt.