Umweltbelastung

Die Landesagentur für Umweltschutz und die Stadtverwaltung sind verpflichtet, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die staatlichen Vorschriften des Gesetzesdekrets Nr. 152 vom 3. April 2006 sowie die einschlägigen Vorgaben auf nationaler und Provinzebene umzusetzen und dafür zu sorgen, dass es nicht zu vorsätzlichen oder unfallbedingten Verschmutzungen kommt.

News

Dokumente

Bürgermeisterverordnung Nr. 15 vom 7. März 2018

Bestimmungen für das Einschalten und den Gebrauch von Heizanlagen

Fahrverbote zur Vermeidung der Luftverschmutzung

Einschränkungen für den Verkehr von Fahrzeugen

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren