8.1 Rangordnung 2025 - Zuweisung von Immobilien an Vereinen

Genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 358 vom 03.07.2025
Veröffentlichungsdatum:

03.07.2025

Themen

Art des Dokuments

  • Veröffentlichung/Infoblätter

Zuständige Stelle

8.1 Amt für Vermögen

Verwaltung der städtischen Immobilien und der beweglichen Vermögensgüter, Schrebergarten-Konzessionen, Enteignungen

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Genehmigungen

Zuweisung von gemeindeeigenen Immobilien für soziale Zwecke

Regeln und Kriterien für die Zuweisung von Immobilien im Besitz der Gemeinde

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

03.07.2025

Veröffentlichungsdatum

03.07.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 04.07.2025 09:33

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren