Zuständige Stelle 1.5 Amt für Organisation und Weiterbildung Personalfortbildung, Organisationsplanung, Datenschutzmanagement STAB DES GENERALSEKRETÄRS Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind