Elektronische Identitätskarte für Erwachsene
Sie benötigen:
- ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
- die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
- bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
Elektronische Identitätskarte für minderjährige italienische Staatsangehörige
Sie benötigen:
- ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
- die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
- bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
- die schriftliche Zustimmung beider Elternteile zur Ausreise des bzw. der Minderjährigen, wobei der oder die Minderjährige von mindestens einem Elternteil zum Amt begleitet werden muss, oder die Ermächtigung des Vormundschaftsrichters bzw. der Vormundschaftsrichterin beim Landesgericht – Amt für freiwillige Gerichtsbarkeit
→ Mod 01 "Zustimmungserklärung beider Elternteile"
Wenn der andere Elternteil verstorben ist oder diesem das Sorgerecht aberkannt wurde bzw. wenn dessen Sorgerecht ausgesetzt wurde, reicht die Unterschrift eines Elternteils.
ERSTAUSSTELLUNG der Identitäskarte ohne Dokumente, die die Identität des/der Minderjährigen bestätigen
Bei Minderjährigen, die keine Identitätskarte oder keinen gleichwertigen Ausweis besitzen –weil die erste Identitätskarte noch ausgestellt werden muss oder die von einer anderen Gemeinde ausgestellte Identitätskarte verloren gegangen ist – muss die Identität des/der Minderjährigen von zwei Zeugen bestätigt werden. Dabei handelt es sich gewöhnlich um die Eltern. Sie müssen im Feld „testimoni-Zeugen“ auf dem Vordruck „CieOnline“ unterschreiben.
Sollte nur ein Elternteil anwesend sein, muss er den vom anderen Elternteil unterzeichneten Vordruck über die Zustimmung für die Ausstellung der Identitätskarte vorlegt. Er muss auch von einem volljährigen Zeugen begleitet werden, der sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen muss. Der Zeuge muss in der Lage sein, die Identität des/der Minderjährigen zu bestätigen, weil er mit ihm/ihr verwandt oder verschwägert ist oder weil sie Nachbarn oder Arbeitskollegen o.Ä. sind. Der Zeuge muss im Feld „testimoni-Zeugen“ auf dem Vordruck „CieOnline“ unterschreiben.
Elektronische Identitätskarte für Angehörige eines anderen Staates
Sie benötigen:
- ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
- die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
- bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
- Minderjährige müssen von einem oder einer Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Elektronische Identitätskarte für Personen, die nicht in der Lage sind, persönlich im Amt vorzusprechen
Bitte kontaktieren Sie das Sekretariat unter 0471/997124 oder senden Sie eine E-Mail an cie@gemeinde.bozen.it für die Terminplanung.
Am vereinbarten Tag stellt der Bevollmächtigte den Antrag und nimmt die Zahlung am Schalter vor. Noch am selben Tag begibt sich der Gemeindebedienstete in die Wohnung des Antragstellers, um die Identität festzustellen und das Verfahren für die Ausstellung abzuschließen.
Sie benötigen:
- ein aktuelles Passfoto (mit hellem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) (siehe Standard für Passfotos)
- die abgelaufene Identitätskarte oder, im Falle von Verlust oder Diebstahl, eine Kopie der eingereichten Anzeige
- bei Verlust oder Diebstahl muss neben der Kopie der Anzeige ein anderes, gleichwertiges Ausweisdokument vorgelegt werden
- die Vollmacht des oder der Vollmachtgebenden → Mod 02
- die Identitätskarte oder ein gleichwertiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- geeignete Unterlagen, die nachweisen, dass Sie nicht in der Lage sind, persönlich im Amt zu erscheinen (schwere Krankheit, Gefängnisstrafe, Mitglied eines Klausurordens usw.)