Ihre elektronische Identitätskarte besitzt auch eine Online-Ausweisfunktion. Um die Onlinedienste der öffentlichen Verwaltung nutzen und sich online ausweisen zu können, benötigen Sie zusätzlich zur elektronischen Identitätskarte eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) und eine Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK). Letztere benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN wiederholt falsch eingegeben haben.
Sie erhalten diese Sicherheitscodes in zwei Schritten: Die ersten 4 Ziffern stehen auf dem letzten Blatt der Empfangsbestätigung, die Ihnen bei der Antragstellung vom bzw. von der Bediensteten ausgehändigt wird. Die restlichen Ziffern der Sicherheitscodes erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit der Identitätskarte in einem verschlossenen Umschlag.