Unterzeichnung des Zusatzes der Vereinbarung zwischen der Gemeindeverwaltung Bozen und dem WOBI bezüglich der Mietwohnungen mit bezahlbarem Mietzins

Durch die engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Körperschaften werden Verfahren vereinfacht und man kann schneller auf die Nachfrage nach Mietwohnungen reagieren
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

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Beschreibung

Heute Vormittag haben der Bürgermeister Claudio Corrarati und die Präsidentin des Instituts für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol (WOBI), Francesca Tosolini einen Zusatz der Vereinbarung zwischen der Gemeindeverwaltung Bozen und dem WOBI unterzeichnet. Der Zusatz betrifft die geltenden und künftigen Rangordnungen des WOBI, in denen die Personen gelistet sind, die einen Antrag um Zuweisung einer Mietwohnung mit einem bezahlbaren Mietzins eingereicht haben. Bei dem heutigen Termin ebenfalls anwesend war der Stadtrat für Wohnbau und Beziehungen zum WOBI, Tritan Myftiu. Die Zusammenarbeit mit dem WOBI ist für den Mietwohnungsmarkt in der Landeshauptstadt von strategischer Bedeutung.

Mit der heutigen Unterzeichnung des Zusatzes der Vereinbarung wird die gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung und dem WOBI fortgesetzt. Bereits 2017 war eine erste Vereinbarung zwischen der Gemeindeverwaltung und dem WOBI abgeschlossen worden. In ihr wurde vereinbart, gemeinsame Synergien zu nutzen, um Verwaltungsverfahren schneller und effizienter abwickeln zu können. Die positiven Ergebnisse ließen nicht lange auf sich warten: Der bürokratische Aufwand für die antragstellenden Personen wurde deutlich weniger und die Bearbeitungszeiten verkürzten sich. Daher wurde die Vereinbarung 2022 um weitere sechs Jahre verlängert.

In der Zwischenzeit wurden mit dem Landesgesetz Nr. 5 vom 21. Juli 2022 und seinen Durchführungsverordnungen einige Neuerungen eingeführt, wie z.B. der bezahlbare Mietzins neben dem sozialen Mietzins. Der bezahlbare Mietzins wird bei Mietenden angewendet, die in der Lage sind, eine höhere Miete zu bezahlen als den sozialen Mietzins. Damit möchte man auch innovative Wohnmodelle fördern.

Da die Einführung des neuen bezahlbaren Mietzinses die Erstellung einer neuen Rangordnung der antragstellenden Personen notwendig macht, haben die Gemeindeverwaltung und das WOBI beschlossen, in die geltende Vereinbarung einen Zusatz einzufügen. Das WOBI hat heuer (2025) bereits eine Rangordnung erstellt, die eine Laufzeit von drei Jahren hat, und es hat sich damit einverstanden erklärt, dass die Gemeindeverwaltung Bozen diese Rangordnung übernimmt. Das bedeutet, dass mit einer einzigen Rangordnung auch die Anträge für eine Sozialwohnungen auf dem Gemeindegebiet von Bozen verwaltet werden. Auf diese Weise verringern sich nicht nur die Bearbeitungszeiten, sondern auch die Wartezeiten für die Antragsteller.

„Mit der Genehmigung des Zusatzes in der Vereinbarung arbeiten wir künftig noch enger mit dem WOBI zusammen.“ sagte Bürgermeister Claudio Corrarati. „Wir reagieren damit auch auf die steigende Nachfrage, denn immer mehr Menschen sind auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum. Mit der gemeinsamen Verwaltung der Rangordnungen sparen wir Ressourcen und Zeit, und das hat ohne Zweifel auch Vorteile für die Personen, die um eine Sozialwohnung ansuchen.“

„Dieser Zusatz in der Vereinbarung ist nicht nur das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Bozen, sondern er zeigt auch den Willen des WOBI, mit anderen Einrichtungen eng zusammenarbeiten und sich weiterentwickeln zu wollen. Wir haben das gemeinsame Ziel, die bestehenden Vereinbarungen und Abkommen zu verbessern und auf neue Bereiche auszudehnen, und neue Formen der Zusammenarbeit einzuführen, um auf wirksame Weise auf die Nachfrage der Bevölkerung reagieren zu können. Es handelt sich um ein konkretes Zeichen für das Engagement und die Entwicklung neuer, nachhaltiger und inklusiver Wohnmodelle.“ sagte die Präsidentin des WOBI, Francesca Tosolini.

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Letzter Veröffentlichungstag

20.10.2027

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 20.10.2025 17:04

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