Neuer Online-Dienst: Gemeindesäle online vormerken und mieten

Die Digitalisierung der Gemeindedienste schreitet voran
Veröffentlichungsdatum:

21.02.2025

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Beschreibung

„Ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung und Vereinfachung der Gemeindedienste: Ab heute können die Gemeindesäle online vorgemerkt werden, auch bequem von zu Hause aus.“ Mit diesem Worten hat der Stadtrat für digitale Innovation, Bürgerbeteiligung und Informatik, Christian Battisti den neuen Online-Dienst vorgestellt, über den ein Gemeindesaal vorgemerkt und gemietet werden kann.

In der Stadt Bozen gibt es acht Gemeindesäle – mindestens einen in jedem der fünf Stadtviertel -, die die Bürgerinnen und Bürger für Sitzungen, Vorträge, Veranstaltungen o.Ä. nutzen können. Nutzungen für Handelszwecke müssen mit einem anderen Vordruck genehmigt werden.

Die Online-Vormerkung ist einfach: Auf die Website der Stadtgemeinde Bozen einsteigen und sich mit dem SPID, der elektronischen Identitätskarte (CIE) oder der Bürgerkarte (CNS) anmelden. Wer noch keinen SPID hat, kann ihn kostenlos bei der Gemeinde beantragen. Sollte jemand Schwierigkeiten bei der Nutzung der Online-Diensten haben, so helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerzentren gerne weiter.

Sobald man mit dem SPID, der Bürgerkarte oder der elektronischen Identitätskarte angemeldet ist, kann man den Gemeindesaal vormerken. Das Portal berechnet auch automatisch die Saalmiete, die auf der Grundlage der Stunden, für die der Saal vorgemerkt worden ist, bezahlt werden muss. Es können auch technische Geräte, wie z.B. der Overheadprojektor, die Soundanlage o.Ä., dazugebucht werden. Auch diese Kosten werden bei der Vormerkung berechnet.

Sobald der Vormerkungsvorgang abgeschlossen ist, ist der Gemeindesaal allerdings nur vorgemerkt. Um ihn definitiv zu buchen, muss man die E-Mail des zuständigen Gemeindeamtes abwarten, denn die E-Mail enthält alle Informationen, wie die Vormerkung bestätigt werden kann. Sind diese letzten Schritte erledigt, ist der Gemeindesaal endgültig gebucht.

Ein Vorteil der Online-Vormerkung ist, dass man einen Gemeindesaal auch lange im Voraus buchen kann: bis zu 12 Monate vor dem Tag, an dem man den Saal nutzen möchte. Wer einen Gemeindesaal für private Zwecke vormerkt, kann dies bis maximal 6 Monate vorher machen. Für Körperschaften ohne Gewinnabsichten besteht zudem die Möglichkeit, die Saalmiete in monatlichen Raten zu bezahlen. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze bei den Buchungen.

Und noch eine Neuheit: Die Gemeindesäle können auch nur stundenweise gebucht werden, die Mindestdauer der Miete beträgt 3 Stunden. Mit dieser neuen Regelung verringert sich somit die Höhe der Saalmiete, denn bisher konnte man einen Saal nur für einen ganzen oder einen halben Tag mieten.

Die Gemeindesäle sind Gemeingüter, daher muss sorgfältig damit umgegangen werden. Das gilt auch für die Einrichtung und die technischen Geräte, mit denen die Gemeindesäle ausgestattet sind. Weiters werden die Nutzerinnen und Nutzer gebeten, Rücksicht auf die Nachbarschaft und die Mitarbeitenden der Dienste, die im gleichen Gebäude untergebracht sind, zu nehmen.

Alle Infos finden sich auf der Website der Stadtgemeinde Bozen unter dem Link:

-->Vormerkung-und-Anmietung-von-Gemeindesaelen-in-den-Stadtvierteln

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Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:07

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