Vormerkung und Anmietung von Gemeindesälen in den Stadtvierteln

  • Dienst aktiv

Richtlinien für die Reservierung und Nutzung von Räumen und Sälen in den Stadtvierteln, die Bürgern und Vereinen zur Verfügung gestellt werden

© Unsplash - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Vereine und Organisationen des Dritten Sektors, politische Parteien, einzelne Bürger und private Personen im Allgemeinen, unter der Bedingung, dass die durchgeführten Aktivitäten mit der Notwendigkeit vereinbar sind, die Räume zu schützen und die Ruhe der Nachbarschaft zu gewährleisten. Es sind keine Aktivitäten erlaubt, die rein kommerziellen Zwecken dienen, wie der Direktverkauf oder Werbemaßnahmen für Produkte.

Für weitere Informationen zu:

  • Kriterien für die Priorität bei der Nutzung der Räume
  • Einschränkungen bei der Nutzung der Räume
  • Buchungsmodalitäten, jährlich buchbare Stunden und buchbare Zeiten
  • Bestätigung oder Stornierung der Buchung
  • Zahlung
  • Strafen
  • Pflichten, Verbote und Haftung des Nutzers

 klicken Sie HIER

Bozen

Beschreibung

Die Gemeinde stellt auf Anfrage Räume unterschiedlicher Größe für Versammlungen, Konferenzen, Vorführungen und Veranstaltungen zur Verfügung, mit der Ausnahme von rein kommerziellen Initiativen.

Folgende Säle stehen zur Verfügung (klicken Sie auf den Namen des Saals für Informationen zu Kapazität, technische Ausstattung, Preise und Nutzungseinschränkungen):

Name Stadtviertel Fassungsvermögen
Saal Europa Europa 200
Saal Rosenbach Oberau 196
Saal Anne Frank Gries 100
Saal Ortler Don Bosco 150
Saal Premstaller Bozner Boden 99
Saal Guido Fronza Europa 50
Saal A - Altes Grieser Rathaus Gries 25
Saal B - Altes Grieser Rathaus Gries 45

So geht’s

1. Bevor Sie einen Saal buchen, müssen Sie die Nutzungsbeschränkungen für den gewünschten Saal einsehen, indem Sie auf den Namen des Saals in der oben stehenden Liste klicken.

2. Für die Saalreservierung greifen Sie auf den Online-Dienst zu, indem Sie auf das rote Feld unten klicken. Zur Anmeldung benötigen Sie: SPID, CIE oder CNS (Nationale Bürgerkarte).

Mit der Reservierung bestätigen Sie, die Bestimmungen für die ordnungsgemäße Nutzung der Räume gelesen und akzeptiert zu haben und übernehmen die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Unannehmlichkeiten.

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis). Die SPID für den Zugang zur Online-Plattform kann bei den Bürgerzentren kostenlos aktiviert werden -->> BUKKO Lepida

Fristen und Fälligkeiten

Reservierungsanträge können bis zu 6 Monate im Voraus gestellt werden. Die Bestätigung erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

  • Die Tarife für die Nutzung der Räume sind HIER einsehbar.
  • Die Vorschriften für die ordnungsgemäße Nutzung der Räume sind HIER einsehbar.

Weitere Informationen

2.3 Ordnung für die vorübergehende Benutzung der Stadtviertelsäle

Bestimmt die allgemeinen Regeln zur Führung der Gemeindesäle in den Stadtvierteln, die von den Vereinen und Bürgern benutzt werden dürfen.

2.3 Kriterien für die Nutzung der Stadtviertelsäle

Bedingungen, Voraussetzungen und Einschränkungen für die Reservierung und Nutzung der Stadtviertelsäle

2.3 Tarife für die Anmietung von Gemeindesälen in den Stadtvierteln

Übersichtstabelle der Tarife je nach Nutzungszeiten

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