Vormerkung und Anmietung von Gemeindesälen in den Stadtvierteln

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Richtlinien für die Reservierung der Säle in den Stadtvierteln

Vor der Reservierung lesen Sie bitte die nachstehenden Informationen

© Unsplash - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Vereine und Organisationen des Dritten Sektors, politische Parteien, einzelne Bürger und private Personen im Allgemeinen, unter der Bedingung, dass die durchgeführten Aktivitäten mit der Notwendigkeit vereinbar sind, die Räume zu schützen und die Ruhe der Nachbarschaft zu gewährleisten. Es sind keine Aktivitäten erlaubt, die rein kommerziellen Zwecken dienen, wie der Direktverkauf oder Werbemaßnahmen für Produkte.

Für weitere Informationen zu:

  • Kriterien für die Priorität bei der Nutzung der Räume
  • Einschränkungen bei der Nutzung der Räume
  • Buchungsmodalitäten, jährlich buchbare Stunden und buchbare Zeiten
  • Bestätigung oder Stornierung der Buchung
  • Zahlung
  • Strafen
  • Pflichten, Verbote und Haftung des Nutzers

 klicken Sie HIER

Bozen

Beschreibung

Die Gemeinde stellt auf Anfrage Räume unterschiedlicher Größe für Versammlungen, Konferenzen, Vorführungen und Veranstaltungen zur Verfügung, mit der Ausnahme von rein kommerziellen Initiativen.

Folgende Säle stehen zur Verfügung (klicken Sie auf den Namen des Saals für Informationen zu Kapazität, technische Ausstattung, Preise und Nutzungseinschränkungen):

Name Stadtviertel Fassungsvermögen
Saal Europa Europa 200
Saal Rosenbach Oberau 196
Saal Anne Frank Gries 100
Saal Ortler Don Bosco 150
Saal Premstaller Bozner Boden 99
Saal Guido Fronza Europa 50
Saal A - Altes Grieser Rathaus Gries 25
Saal B - Altes Grieser Rathaus Gries 45

So geht’s

1. Bevor Sie einen Saal buchen, müssen Sie die Nutzungsbeschränkungen für den gewünschten Saal einsehen, indem Sie auf den Namen des Saals in der oben stehenden Liste klicken.

2. Für die Saalreservierung greifen Sie auf den Online-Dienst zu, indem Sie auf das rote Feld unten klicken. Zur Anmeldung benötigen Sie: SPID, CIE oder CNS (Nationale Bürgerkarte).

Achtung: Die Buchung ist erst nach Zahlung der Gebühr sowie – sofern vorgesehen – der Kaution verbindlich bestätigt. Die Zahlung muss innerhalb von 5 Tagen nach Versand der Rechnung erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird die Buchung storniert und der Raum anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

3. Mit der Reservierung bestätigt der Nutzer, dass er die Bestimmungen für die ordnungsgemäße Nutzung der Räume gelesen und akzeptiert hat und übernimmt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Störungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eventuelle Beanstandungen bezüglich des Zustands der Räumlichkeiten unmittelbar beim Betreten des jeweiligen Raumes gemeldet werden müssen. Die Meldung ist unverzüglich per E-Mail an folgende Adresse zu senden: raumbuchung@gemeinde.bozen.it .Bitte fügen Sie der Meldung auch entsprechende Fotos bei.

Was Sie benötigen

Der Zugang zum Online Dienst erfolgt über SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis). Die SPID für den Zugang zur Online-Plattform kann bei den Bürgerzentren kostenlos aktiviert werden -->> BUKKO Lepida

Fristen und Fälligkeiten

- Die Reservierungsanfrage muss mindestens 10 Tage vor dem Nutzungsdatum erfolgen.
- Privatpersonen können bis zu 6 Monate im Voraus reservieren, gemeinnützige Einrichtungen bis zu 1 Jahr im Voraus.
- Die Reservierungsbestätigung wird innerhalb von 5 Werktagen versandt. Die Zahlung muss innerhalb der folgenden 5 Tage erfolgen, andernfalls wird die Reservierung storniert.

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

  • Die Tarife für die Nutzung der Räume sind HIER einsehbar.
  • Die Kaution in Höhe von 150 € wird einbehalten, wenn die Bestimmungen der Nutzungsordnung "HIER" nicht eingehalten werden, insbesondere wenn die genehmigten Nutzungszeiten überschritten werden, die Räumlichkeiten nach der Nutzung nicht ordnungsgemäß aufgeräumt und gereinigt werden oder während der Nutzung des Saals übermäßiger Lärm verursacht wird, wodurch das Recht der Anwohner auf Ruhe und Erholung beeinträchtigt wird.

Weitere Informationen

2.3 Ordnung für die vorübergehende Benutzung der Stadtviertelsäle

Bestimmt die allgemeinen Regeln zur Führung der Gemeindesäle in den Stadtvierteln, die von den Vereinen und Bürgern benutzt werden dürfen.

2.3 Kriterien für die Nutzung der Stadtviertelsäle

Bedingungen, Voraussetzungen und Einschränkungen für die Reservierung und Nutzung der Stadtviertelsäle

2.3 Tarife für die Anmietung von Gemeindesälen in den Stadtvierteln

Übersichtstabelle der Tarife je nach Nutzungszeiten

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