Neue Richtlinie für die Ausstattung von öffentlichen Flächen mit Außenmöbeln vorgestellt

Die Richtlinie wurde in enger Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Gemeinde- und Landesämtern und den Berufskategorien erarbeitet
Veröffentlichungsdatum:

16.03.2023

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  • Pressemitteilung
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Beschreibung

Der Bozner Stadtrat hat vor kurzem die neue Richtlinie für die Ausstattung von öffentlichen Flächen mit Außenmöbeln genehmigt. Die alte Regelung war seit 2012 in Kraft und wird nun durch diese neue Richtlinie ersetzt. Die neue Richtlinie enthält die Auflagen für die Besetzung des öffentlichen Grundes mit Tischen, Stühlen, Markisen, Pergolen, Sonnenschirmen, Pflanzenkästen, Podesten und anderen Elementen für die Freiraumgestaltung. Sie enthält auch die Regelung für die Ausstellung der Konzessionen für die Besetzung öffentlichen Grundes, die zeitliche Befristung der Besetzung und die Schutzvorschriften, die z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden oder bei Flächen von kunsthistorischem Wert gelten. Die geforderten ästhetischen und funktionalen Merkmale der Gestaltungselemente sind in den Informationsblättern beschrieben, die der Richtlinie beiliegen. Personen, die im betreffenden Stadtgebiet ein Handelsgewerbe ausüben, können auf der Grundlage dieser technischen Richtlinie Gestaltungsprojekte einreichen, um den öffentlichen Raum vor ihren Betrieben aufzuwerten.

Heute Vormittag wurde die neue Richtlinie der Öffentlichkeit vorgestellt. Anwesend waren die Stadträtin für Wirtschaftstätigkeiten der Stadtgemeinde Bozen, Johanna Ramoser, die Landesrätin für Raumordnung, Landschaft und Landesdenkmalamt, Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer, die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre, die Direktorin der Vermögensabteilung der Stadtgemeinde Bozen, Ulrike Pichler und der Direktor des Landesamtes für Denkmaschutz, Luigi Scolari.

„Wir haben versucht, die alte Regelung zu verbessern und den Gastbetrieben (ca. 200 an der Zahl) entgegenzukommen.“ erklärte Stadträtin Ramoser bei der Eröffnung der Pressekonferenz. „Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, und es haben zahlreiche Treffen stattgefunden, auch mit den verschiedenen Wirtschaftsvertretern. Nach einem langen, aber sehr konstruktiven Arbeits- und Diskussionsprozess liegt nun die neue Richtlinie vor.“

Als Neuerungen besonders hervorzuheben sind die abgeänderte Laufzeit der Konzessionen: Die bisher nur einjährigen Konzessionen können nun für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren ausgestellt werden. Wird eine Konzession zum ersten Mal erteilt, so ist sie zunächst nur ein Jahr gültig. Treten in diesem Jahr keine Gründe für eine Unvereinbarkeit mit den Vorgaben in der Richtlinie oder keinen Störungen der öffentlichen Ruhe oder der öffentlichen Sicherheit auf, kann die Konzession um weitere 5 Jahre verlängert werden. Eine eigens eingesetzte Kommission, die vom Direktor bzw. der Direktorin des Amtes für Wirtschaft und Konzessionen geleitet wird und der die Führungskräfte der Gemeindeämter für öffentliches Grün, Mobilität, Urbanistik, öffentliche Ordnung und Sicherheit angehören, bewertet die Anträge und die eingereichten Projekte. Die Kommission prüft die Anträge um Ausstellug einer neuen Konzession für die Besetzung öffentlichen Grundes, um Änderungen bei der besetzten Fläche, um Vervollständigung und/oder Änderung der Außenmöblierung, um Änderung der Uhrzeiten und der Laufzeit der Besetzung. Nach der Prüfung gibt die Kommission ein Gutachten ab, das verbindlich ist.

Von der neuen Regelung nicht betroffen sind die Konzessionen, die derzeit gültig sind. Sie gelten bis zu ihrer Fälligkeit bzw. ein Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinie. Für die Konzessionen, die eine längere Laufzeit haben als ein Jahr ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie, muss ein neues Projekt für die Besetzung öffentlichen Grundes eingereicht werden. Für die Vorlage des neuen Projektes beim Amt für Wirtschaft und Konzessionen ist ein Jahr ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie Zeit.

Wie Stadträtin Ramoser mehrmals betonte, wurde die Richtlinie im Einvernehmen mit den eingebundenen Ämtern und Interessensvertretern ausgearbeitet. „So haben wir uns z.B. bei der Farbe der Stoffe für die Markisen und Sonnenschirme darauf geeinigt, dass die Farben eher gedämpft sein sollten und nicht zu grell. Oder die Servicemöbel, in denen Geschirr, Besteck, Tischtücher u.A. untergebracht sind: Hier wurden die Maße und die Merkmale festgelegt. Es gibt eine neue Regelung für die Windschutzwände und Anweisungen für die Gestaltung der Menüaushänge. Auch die Nutzung von Podesten wurde – soweit möglich – beschränkt.“ sagte die Stadträtin abschließend.

Anlage: Technische Richtlinie für die Ausstattung von öffentlichen Flächen mit Außenmöbeln und Stadtratsbeschluss

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Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 09.06.2025 17:06

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