Winterdienst: Wer sorgt für die Schneeräumung?

Gemeinde, Mieter oder Anlieger: Wo muss geräumt und gestreut werden? Alles zum Winterdienst und zur Schneeräumungspflicht
Veröffentlichungsdatum:

15.12.2023

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Kategorie
  • Wichtige Bekanntmachung
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Beschreibung

Straßenräumung
Wenn es in der Stadt schneit, ist es Aufgabe der Gemeinde, die Straßen frei und befahrbar zu halten. Der Winterdienst wird vom Amt für Arbeitssicherheit koordiniert und von Gemeinde- und SEAB-Bediensteten sowie MitarbeiterInnen einiger Genossenschaften und Privatunternehmen durchgeführt.

Gehsteige
Die Reinigung der Gehwege vor öffentlichen Gebäuden obliegt der Gemeinde. Hingegen obliegt es den jeweiligen privaten Eigentümern die Gehsteige vor dem eigenen Haus, Kondominium oder Geschäft, sowie die Hof- oder Garagenzufahrten vor Privatgrundstücken zu reinigen. Ebenso liegt es in der Verantwortung der Grundstückseigentümer, die Gehwege gegen die Gefahr von Schnee und Eis zu sichern, die von den Dächern herabfallen.

Die Stadtgärtnerei sorgt für die Schneeräumung:

  • auf den Radwegen,
  • auf den Fusswege und Gehsteige in und um den Park- und Grünanlagen
  • auf den Spielplätzen

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Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 26.06.2025 09:54

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