Behandlung des öffentlichen Grüns mit Pflanzenschutzmitteln

Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen
Veröffentlichungsdatum:

11.06.2023

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  • Wichtige Bekanntmachung
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Beschreibung

In ausgewählten Gebieten kann zweimal jährlich eine chemische Unkrautbekämpfung mit zugelassenen Mitteln im Rahmen eines integrierten Konzepts mit physikalischen und/ oder mechanischen Eingriffen erfolgen (siehe beiliegende Verordnung);

Derzeit setzt die Stadtgärtnerei in den ausgewählten Bereichen ausschließlich das Produkt Finalsan Plus ein (siehe beiliegendes Blatt), ein Blattherbizid auf Pelargonsäurebasis, das keine Wiedereintrittszeit vorsieht.

Die Verwendung von Produkten auf Glyphosatbasis ist im Gemeindegebiet seit Juli 2016 untersagt.

-> Piano d’Azione Nazionale (PAN) per l’uso sostenibile dei prodotti fitosanitari

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 17.06.2025 16:16

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