Alle Bürger, die eine mit der Produktion von Weinen verbundene Tätigkeit ausüben (z.B. Weinkellereien oder Bauern, die im Berufsverzeichnis der Handelstreibenden eingetragen sind) und mehr als 50 Liter davon von einem Ort an einen anderen transportieren wollen, müssen sich vorher die vom Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen vidimierten Warenbegleitscheine für Weine besorgen. Durch die Vidimation werden die Blankoformulare trocken abgestempelt; erst dann ist der Warentransport rechtmäßig.
Wir erinnern daran, dass die Warenbegleitscheine für Weinprodukte (nicht Register) auch in Bürgerzentren vidimiert werden können.
Ab Jänner 2010 muß die Vidimierung der Register für Weinerzeugnisse auch dem Inspektorat für Qualitätskontrollen in San Michele all'Adige mitgeteilt werden.