Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen

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Hier erfahren Sie, wie Sie eine „Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen“-Tätigkeit anmelden, abändern oder beenden können

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Unternehmen oder Privatpersonen, die Gästezimmer bzw. Ferienwohnungen bereits vermieten oder jene die vermieten möchten.

Bozen

Beschreibung

Von einer privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen spricht man laut Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 12/1995, wenn in einem Gebäude, das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, nicht mehr als acht Zimmer oder fünf möblierte Wohnungen vermietet werden. Die Verabreichung von Speisen und Getränke an die Hausgästen ist ebenfalls möglich.

Vor Beginn, aber auch bei der Änderung oder Beendigung der Zimmervermietungstätigkeit ist eine Tätigkeitsmeldung (ZMT) vorzunehmen. Die Meldung hat online über das SUAP-Portal für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) zu erfolgen.

So geht’s

Sowohl die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) als auch die Hygienemeldung (wird nur bei Bewirtung der Hausgäste benötigt) sind vorzunehmen:

  • nur online über das SUAP-Portal durch Anklicken des roten Banners unten.

Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte (CIE) oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Was Sie benötigen

  • Überweisungsbestätigung Dienstleistungsgebühren in Höhe von 25 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3- Dienstleistungsgebühren”);
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist);
  • Grundriss der Betriebsräume im Maßstab 1:100 mit Angabe der baulichen und funktionellen Merkmale;
  • Nachweis, dass Sie über die Betriebsräume verfügen (Mietvertrag oder Besitzbescheinigung);
  • Antrag auf Einstufung des Betriebs;
  • Erhebungsformular für die Einstufung von Privatvermietern;
  • Nur bei Verpflegungsleistungen für Hausgäste:
    a) Bestätigung der Einzahlung für die Registrierung von Lebensmittelbetrieben zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs (20 Euro, Sparkasse Bozen, IBAN IT 61 W060 4511 6190 0000 0010 000);

Was Sie erhalten

Quittung für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

Nach der Übermittlung der Tätigkeitsmeldung (ZMT) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden. Das Wirtschaftsamt hat in der Folge 60 Tage Zeit, um die Angaben in der Tätigkeitsmeldung zu überprüfen.

Kosten

Dienstleistungsgebühren
25,00 Euro

durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung

Zugang zum Dienst

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Gemeinde Bozen - Schgraffergebäude

Palais Schgraffer ist ein historisches Gebäude am Waltherplatz in Bozen, in dem die Finanzverwaltung der Gemeinde Bozen ihren Sitz hat.

Waltherplatz 1 - Bozen

Foldende Anforderungen müssen erfüllt sein
  • Integritätsanforderungen (laut königlichem Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1931 Artikel 11, Artikel 92 und Artikel 108 Absatz 3)
  • Anforderungen an die baulichen und raumordnerischen Standards für Betriebsräume (laut Landesgesetz Nr. 12/2019 Art. 10)
  • Anforderungen an die gesundheitlichen Standards für Betriebsräume (laut Dekret des LH Nr. 32 vom 27. August 1996)
  • Stellplatzanforderungen (laut Dekret des LH Nr. 17 vom 7. Mai 2020)
Außerdem besteht die Pflicht
  1. zur Meldung der Gäste (an die Quästur)
  2. zur Entrichtung der Ortstaxe für jeden Gast (an das Verkehrsamt)
  3. zur Einstufung des Betriebs (durch den Funktionsbereich Tourismus der Südtiroler Landesverwaltung)
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