Für wen
Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten anbieten oder anbieten möchten.
Hier erfahren Sie, wie Sie eine „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeit anmelden, abändern oder beenden können
Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten anbieten oder anbieten möchten.
Unter "Urlaub auf dem Bauernhof"-Tätigkeiten versteht man die Bewirtung und Beherbergung von Gästen in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von Art. 2 des Landesgesetzes Nr. 7/2008.
Zu den “Urlaub auf dem Bauernhof”-Tätigkeiten zählen:
Vor Beginn einer „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeit, aber auch bei einer Änderung oder Beendigung des Gewerbes ist eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) vorzunehmen.
Sowohl die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) als auch die Hygienemeldung (wird nur bei Bewirtung der Hausgäste benötigt) sind vorzunehmen:
Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte (CIE) oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.
Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)