Urlaub auf dem Bauernhof

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, wie Sie eine „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeit anmelden, abändern oder beenden können

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeiten anbieten oder anbieten möchten.

Bozen

Beschreibung

Unter "Urlaub auf dem Bauernhof"-Tätigkeiten versteht man die Bewirtung und Beherbergung von Gästen in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von Art. 2 des Landesgesetzes Nr. 7/2008.

Zu den “Urlaub auf dem Bauernhof”-Tätigkeiten zählen:

  • die Beherbergung – und gegebenenfalls auch Verpflegung - von Gästen an der Hofstelle
  • die Ausgabe von Essen und Getränken an der Hofstelle (z. B. in Form eines Hofschankes) oder als Party-Service (Catering)
  • die Veranstaltung von Freizeit-, Kultur- und Lehrtätigkeiten am Hof
  • die Veranstaltung von Verkostungen von eigenen und lokalen landwirtschaftlichen Produkten

Vor Beginn einer „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeit, aber auch bei einer Änderung oder Beendigung des Gewerbes ist eine Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) vorzunehmen.

So geht’s

Sowohl die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) als auch die Hygienemeldung (wird nur bei Bewirtung der Hausgäste benötigt) sind vorzunehmen:

  • nur online über das SUAP-Portal durch Anklicken des roten Banners unten.

Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte (CIE) oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Was Sie benötigen

  • Überweisungsbestätigung Dienstleistungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Dienstleistungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Nachweis, dass Sie über die Betriebsräume verfügen
  • Unterlagen, aus denen die Lage und die Größe des landwirtschaftlichen Betriebs hervorgeht
  • Grundriss der Betriebsräume
  • Nachweis über die berufliche Eignung für die Ausübung der U.a.B.-Tätigkeit (Kopie der Ausbildungsbestätigung oder des Schuldiploms, sofern nicht an einer öffentlichen Bildungsstätte erworben)
  • Verzeichnis der Speisen und Getränke (nur bei Verabreichung von Speisen und Getränken oder bei Party-Service)
  • TABELLE B – Bedarf an Arbeitstagen für landwirtschaftliche Tätigkeiten (gilt nur für Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 U.a.B.-Betten oder für U.a.B.-Gastronomie mit mehr als 10 Sitzplätzen)
  • TABELLE A –Berechnung der Arbeitstage für den Fall, dass der/die landwirtschaftliche Unternehmer/-in anhand der Arbeitstage nachweisen muss, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit die Haupttätigkeit und die Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeit die Nebentätigkeit ist
  • Nur bei Verpflegungsleistungen für Hausgäste:
    a) Bestätigung der Einzahlung für die Registrierung von Lebensmittelbetrieben zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs (20 Euro, Sparkasse Bozen, IBAN IT 61 W060 4511 6190 0000 0010 000)
Termine und Fristen
  • Nach der Übermittlung der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden.
  • Das Wirtschaftsamt der Gemeinde hat in der Folge 60 Tage Zeit, um die Angaben in der Tätigkeitsmeldung zu überprüfen und die Bestätigung über die Eintragung in das Verzeichnis der „Urlaub auf dem Bauernhof“-Betriebe auszustellen.

Was Sie erhalten

Quittung für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

Nach der Abgabe der Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen bzw. beendet werden.

Kosten

Dienstleistungsgebühren
25,00 Euro

durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung

Zugang zum Dienst

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Gemeinde Bozen - Schgraffergebäude

Palais Schgraffer ist ein historisches Gebäude am Waltherplatz in Bozen, in dem die Finanzverwaltung der Gemeinde Bozen ihren Sitz hat.

Waltherplatz 1 - Bozen

 VORAUSSETZUNGEN
  • Eintragung als landwirtschaftlicher Unternehmer
    • laut Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches vorbehalten, die auch in Form einer Personengesellschaft oder eines Zusammenschlusses tätig sein können;
    • „Urlaub auf dem Bauernhof"-Tätigkeiten müssen vorwiegend vom landwirtschaftlichen Unternehmer bzw. von der landwirtschaftlichen Unternehmerin selbst und von seinen/ihren Familienangehörigen im Sinne von Artikel 230-bis  und 230-ter des Zivilgesetzbuches erbracht werden.
       
  • Integritätsanforderungen
    • Folgenden Personen ist die Ausübung einer Urlaub auf dem Bauernhof-Tätigkeit untersagt:
      a) Personen, die in den vorangehenden drei Jahren aufgrund einer Straftat nach Art. 442, 444, 513, 515 und 417 des Strafgesetzbuches oder einer Straftat auf dem Gebiet der Gesundheit und Hygiene bzw. eines Betrugs bei der Zubereitung von Lebensmitteln nach Maßgabe der entsprechenden Sondergesetze rechtskräftig verurteilt wurden.
      b) Personen, die laut Gesetz Nr. 1423 vom 27. Dezember 1956 und nachfolgenden Änderungen von einer Präventivmaßnahme betroffen sind oder Straftäter, bei denen Wiederholungsgefahr ausgemacht wurde.
        
  • Bauliche und sanitäre Anforderungen der Räumlichkeiten
    • Die Räumlichkeiten und Unterkünfte müssen mit Blick auf die Stabilität, Sicherheit und Ausstattung für die Ausübung der U.a.B.-Tätigkeit geeignet sein und mit für die Tätigkeit und die Beherbergungskapazität angemessenen Sanitäranlagen ausgestattet sein (L.G. 9/2018).
  • Es besteht die Pflicht:
    • zur Meldung der Gäste (an die Quästur)
    • zur Entrichtung der Ortstaxe für jeden Gast (an das Verkehrsamt)
    • zur Einstufung des landwirtschaftlichen Betriebs bei Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen im Rahmen des Urlaubs auf dem Bauernhof (durch das Amt für ländliches Bauwesen der Südtiroler Landesverwaltung)  

Weitere Informationen

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