Umschreibung einer ausländischen Geburtsakte

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So können Sie die Umschreibung einer ausländischen Geburtsakte beantragen

© Photo by Madlen Deutschenbaur/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Im Ausland geborene italienische Staatsbürger

Bozen

Beschreibung

Falls Sie im Ausland geboren wurden und in Italien wohnhaft sind, können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde die Umschreibung Ihrer Geburtsakte beantragen.

So geht’s

Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Scan der erforderlichen Unterlagen. Der Standesbeamte wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen weitere Anweisungen zu geben und einen Termin zu vereinbaren.

Was Sie benötigen

  1. Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Umschreibung der Geburtsakte;
  2. Originalausfertigung der Geburtsakte/Geburtsurkunde, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert; Geburtsbescheinigung oder Auszug aus dem Geburtenregister mit Apostilla; Auszug aus dem Geburtenregister gemäß internationalem Modell oder Geburtsurkunde gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191;
  3. Personalausweis der antragstellenden Person;
  4. Die im Formular angegebenen Dokumente, je nach Situation des/der Elternteil(e).

Was Sie erhalten

Die ausländische Geburtsurkunde kann in Italien geltend gemacht werden.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.

Kosten

Stempelgebühr auf den Antrag
16,00 Euro

Zugang zum Dienst

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Betrifft die Geburtsurkunde eine ausländische Person, so kann die umgeschriebene Akte weder abgeändert noch zertifiziert werden. Auf Antrag der betroffenen Person kann jedoch eine vollumfängliche Kopie der Akte ausgestellt werden.

Kontakt

Telefono:
0471 997149

E-mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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