Falls Sie im Ausland geboren wurden und in Italien wohnhaft sind, können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde die Umschreibung Ihrer Geburtsakte beantragen.
So geht’s
Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Scan der erforderlichen Unterlagen. Der Standesbeamte wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen weitere Anweisungen zu geben und einen Termin zu vereinbaren.
Was Sie benötigen
Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Umschreibung der Geburtsakte;
Originalausfertigung der Geburtsakte/Geburtsurkunde, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert; Geburtsbescheinigung oder Auszug aus dem Geburtenregister mit Apostilla; Auszug aus dem Geburtenregister gemäß internationalem Modell oder Geburtsurkunde gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191;
Personalausweis der antragstellenden Person;
Die im Formular angegebenen Dokumente, je nach Situation des/der Elternteil(e).
Betrifft die Geburtsurkunde eine ausländische Person, so kann die umgeschriebene Akte weder abgeändert noch zertifiziert werden. Auf Antrag der betroffenen Person kann jedoch eine vollumfängliche Kopie der Akte ausgestellt werden.
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