Umschreibung einer ausländischen Geburtsakte

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So können Sie die Umschreibung einer ausländischen Geburtsakte beantragen

© Photo by Madlen Deutschenbaur/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Im Ausland geborene italienische Staatsbürger

Bozen

Beschreibung

Falls Sie im Ausland geboren wurden und in Italien wohnhaft sind, können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde die Umschreibung Ihrer Geburtsakte beantragen.

So geht’s

Der Antrag auf Umschreibung kann übermittelt werden:

  • Online über das Portal des Meldeamtes SDO. Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes.

oder

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es an die E-Mail-Adresse demographischedienste@gemeinde.bozen.it oder an die zertifizierte E-Mail-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it, zusammen mit den angegebenen Unterlagen und einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital unterzeichnet ist oder die PEC, von der es versendet wird, nicht im INAD eingetragen ist.

Was Sie benötigen

  1. Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Umschreibung der Geburtsakte;
  2. Originalausfertigung der Geburtsakte/Geburtsurkunde, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert; Geburtsbescheinigung oder Auszug aus dem Geburtenregister mit Apostilla; Auszug aus dem Geburtenregister gemäß internationalem Modell oder Geburtsurkunde gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191;
  3. Personalausweis der antragstellenden Person;
  4. Die im Formular angegebenen Dokumente, je nach Situation des/der Elternteil(e).

Was Sie erhalten

Die ausländische Geburtsurkunde kann in Italien geltend gemacht werden.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.

Kosten

Stempelgebühr auf den Antrag
16,00 Euro

Kontakt

Telefono:
0471 997149

E-mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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