Falls Sie im Ausland geboren wurden und in Italien wohnhaft sind, können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde die Umschreibung Ihrer Geburtsakte beantragen.
So geht’s
Der Antrag auf Umschreibung kann übermittelt werden:
Online über das Portal des Meldeamtes SDO. Klicken Sie dazu einfach auf das rote Feld unterhalb des Textes.
oder
Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es an die E-Mail-Adresse demographischedienste@gemeinde.bozen.it oder an die zertifizierte E-Mail-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it, zusammen mit den angegebenen Unterlagen und einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital unterzeichnet ist oder die PEC, von der es versendet wird, nicht im INAD eingetragen ist.
Was Sie benötigen
Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Umschreibung der Geburtsakte;
Originalausfertigung der Geburtsakte/Geburtsurkunde, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert; Geburtsbescheinigung oder Auszug aus dem Geburtenregister mit Apostilla; Auszug aus dem Geburtenregister gemäß internationalem Modell oder Geburtsurkunde gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191;
Personalausweis der antragstellenden Person;
Die im Formular angegebenen Dokumente, je nach Situation des/der Elternteil(e).
Betrifft die Geburtsurkunde eine ausländische Person, so kann die umgeschriebene Akte weder abgeändert noch zertifiziert werden. Auf Antrag der betroffenen Person kann jedoch eine vollumfängliche Kopie der Akte ausgestellt werden.
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