"Taxi-Gutscheine": Die Rückerstattung von Taxifahrten

  • Dienst aktiv

Ab dem 1. Januar 2024 werden die „Taxi-Gutscheine“ nur mehr online ausgestellt und rückerstattet.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Bürger mit Wohnsitz in Bozen

Bozen

Beschreibung

Gemäß der Vereinbarung mit der Taxigenossenschaft TAXI Bozen GmbH erstattet die Stadtgemeinde Bozen Personen, die in Bozen ansässig sind, Taxifahrten im Stadtgebiet. Die Höhe der Rückerstattung liegt zwischen 3,00 und 5,00 Euro pro Fahrt.
  
Um die Rückersattung von Taxifahrten zu erhalten, ist die Anmeldung beim entsprechenden Dienst erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die „Taxi-Gutscheine“ nur mehr in digitaler Form ausgestellt und rückerstattet.

Rückerstattung “ SENIOR TAXI ”
Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahre, die in Bozen ansässig und beim Dienst angemeldet sind, haben Anrecht auf eine Rückerstattung von 3,00 Euro pro Fahrt, unabhängig davon, ob sie die Fahrt mit dem Taxi alleine oder in Begleitung gemacht haben und unabhängig vom Wochentag und von der Uhrzeit, d.h. die Rückerstattung gilt für Taxifahrten zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr an allen Wochentagen, inklusive Sonn- und Feiertage. Pro Jahr werden maximal 30 Taxi-Gutscheine ausgestellt

Rückerstattung “ROSA TAXI”
Frauen ab 16 Jahre, die in Bozen ansässig und beim Dienst angemeldet sind, haben Anrecht auf eine Rückerstattung von 5,00 Euro pro Fahrt, die sie alleine oder in Begleitung von Kindern oder anderen Frauen gemacht haben, unabhängig vom Wochentag, d.h. inklusive Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Die Rückerstattung gilt für Taxifahrten zwischen 20.00 und 06.00 Uhr, und pro Jahr werden maximal 50 Taxi-Gutscheine ausgestellt.

Rückerstattung "TAXI SOS" - DIENST WIRD AKTIVIERT AB 1.01.2025
Mädchen zwischen 16 und 25 Jahren, die beim Taxi-Rosa-Dienst angemeldet sind und allein oder mit einer weiblichen Begleitperson derselben Altersgruppe reisen, haben Anspruch auf eine kostenlose Fahrt pro Jahr im Stadtgebiet, die bei offensichtlichen Schwierigkeiten, und nur zu Fahrt zur Wohnung oder zur Erste-Hilfe-Stelle und für ein einziges Ziel genutzt werden kann.

Rückerstattung “SÜDTIROL PASS TAXI”
Volljährige, in Bozen ansässige Personen, die ein “Südtirol Pass”-Abonnement besitzen und beim Dienst angemeldet sind, haben Anrecht auf eine Rückerstattung von 5,00 Euro pro Fahrt, die sie zwischen 22.00 und 06.00 Uhr im Stadtgebiet gemacht haben. Pro Jahr werden maximal 50 Taxi-Gutscheine ausgestellt.

Rückerstattung “TAXI MOBILITY”
In Bozen ansässige Personen mit einer Behinderung von mindestens 67%, die beim Dienst angemeldet sind, haben Anrecht auf eine Rückerstattung von 3,00 Euro pro Fahrt, unabhängig davon, ob sie die Fahrt alleine oder in Begleitung gemacht haben und unabhängig vom Wochentag und von der Uhrzeit, d.h. die Rückerstattung gilt für Taxifahrten zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr an allen Wochentagen, inklusive Sonn- und Feiertage. Pro Jahr werden maximal 60 Taxi-Gutscheine ausgestellt.

Kumulierbarkeit der Taxi-Gutscheine
Nur die Gutscheine “SÜDTIROL PASS TAXI” sind mit den anderen Gutscheinen kumulierbar. Die Gutscheine “Rosa Taxi”, “Senior Taxi” und “Taxi Moblity” sind während des Kalenderjahres nicht miteinander kumulierbar. Pro Fahrt kann nur ein Gutschein in Anspruch genommen.

So geht’s

Um Taxifahrten rückerstattet zu bekommen, muss man sich ab dem 01.01.2024 zum Dienst anmelden, auch wer in der Vergangenheit bereits um die Rückerstattung von Taxifahrten angesucht hat. Die Anmeldung zum Dienst erfolgt in Form eines Antrages.

  • Klicken Sie auf den roten Banner unten. Für den Zugang zum Portal müssen Sie einen SPID besitzen. (Der SPID kann auch in einem der Bürgerzentren eingerichtet werden)

    oder (diese Option gilt nur für Seniorinnen und Senioren und Personen, die keinen Zugang zum Portal über den SPID haben)

  • Füllen Sie die Antrag um Anmeldung zum Dienst aus und geben Sie den ausgefüllten Antrag in einem der 5 Bürgerzentren ab oder schicken Sie den Antrag zusammen mit der Fotokopie eines gültigen Ausweises per E-Mail an 2.3.0@gemeinde.bozen.it
       
    Wichtig:
    • Minderjährige Frauen, die um die Rückerstattung der Gutscheine “ROSA TAXI” ansuchen möchten, müssen den Antrag von einem Elternteil unterzeichnen lassen.
    • Im Antrag müssen die Daten des Bank- oder Postkontokorrents oder einer aufladbaren Wertkarte (IBAN) angegeben werden, um die Gutschrift der Taxifahrten durchführen zu können.

Was Sie benötigen

  • Wenn die Anmeldung zum Taxidienst online erfolgt: keine Unterlagen erforderlich
  • Wenn die Anmeldung in Papierform erfolgt: Kopie eines gültigen Ausweises beifügen

2.3 Antrag auf Auszahlung der Taxi-Gutscheine

Ausfüllbares PDF-Formular (nur für Personen, die keinen Zugang zum Portal über den SPID haben)

Was Sie erhalten

Dienstanmeldung + QR-Code

Fristen und Fälligkeiten

Ausstellung des QR-Codes:
- Bei einer Online-Anmeldung wird der QR-Code innerhalb von 2 Arbeitstagen zugesendet.
- Bei einem Antrag in Papierform, der im Bürgerzentrum abgegeben oder mittels E-Mail weitergeleitet wird, wird der QR-Code innerhalb von 5 Arbeitstagen zugestellt.

Kosten

KOSTENLOS

Der Dienst für die Rückerstattung von Taxifahrten ist kostenlos.

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

ABÖ - Amt für Bürgeranliegen

Anlaufstelle für Beratung, Information und Orientierung

vicolo Gumer 7 - Bolzano

Wie wird die Taxifahrt rückerstattet?

Nachdem Sie sich beim Dienst angemeldet haben, erhalten sie einen sogenannten „QR-Code“, den Sie auf Ihrem Smartphone abspeichern oder auf Papier ausdrucken müssen.  

Ab dem 01.01.2024 müssen Sie dem Taxifahrer bzw. der Taxifahrerin den QR-Code zusammen mit Ihrem gültigen Ausweis vorzeigen. Der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin stellt dann den Gutschein aus und leitet ihn online an die Gemeindeverwaltung weiter, die den Betrag dann auf Ihrem Konto gutschreiben wird.

Wichtig:
  • Ab dem 15.12.2023 werden alle Gutscheine ausschließlich mittels Überweisung auf das Bank- oder Postkontororrent rückerstattet, das bei der Anmeldung zum Dienst angegeben worden ist. Wer über kein Kontokorrent verfügt, kann die Auszahlung des Gutscheines beim Schalter des Gemeindeschatzmeister (link) beantragen. Die Gemeindeverwaltung zahlt die Gutscheine alle zwei Monate aus.
  • Ab dem 01.01.2024 stellen die Taxifahrer/innen nur mehr digitale Gutscheine aus. Es werden keine Gutscheine in Papierform mehr ausgegeben
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