Sprengmeister - Ermächtigung

  • Dienst aktiv

Für die Ausübung der Tätigkeit als Sprengmeister oder Sprengmeisterin benötigen Sie eine Ermächtigung.

Für wen

Personen, die in Bozen ansässig sind und eine Ermächtigung für Sprengmeistertätigkeiten erhalten oder diese verlängern möchten.

Bozen

Beschreibung

Die Ermächtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Sprengmeister bzw. Sprengmeisterin benötigen Personen, die im Rahmen einer gewerblichen oder dienstlichen Tätigkeit mit Sprengstoffen und Zündmitteln umgehen. Für Personen, die in Bozen ansässig sind, ist die Stadtgemeinde Bozen für die Erteilung und die Verlängerung der Ermächtigung zuständig.

So geht’s

Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Ermächtigung muss beim Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen eingereicht werden.

Was Sie benötigen

  • Antrag auf Erteilung oder Erneuerung der Ermächtigung zur Ausübung von Sprengmeistertätigkeiten (Formular)
  • Kopie eines Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Eigenerklärung über die strafrechtliche Unbescholtenheit (bereits im Antrag enthalten)
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (für den Antrag und für die Ausstellung der Ermächtigung)
  • Nachweis über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes für die Erfordernis einer Sprengmeisterermächtigung
  • Nur bei Neuerteilung: Original des Befähigungsnachweises über die bestandene Eignungsprüfung, ausgestellt von der Technischen Landeskommission für Zünd- und Brennstoffe
  • Nur bei Erneuerung: Zu erneuernde Ermächtigung in Original (diese muss bei der Stadtverwaltung abgegeben werden)

Was Sie erhalten

Lizenz

Fristen und Fälligkeiten

90 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken
32,00 Euro

für den Antrag und für die Ermächtigung

Bearbeitungsgebühr
25,00 Euro

durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung

Zugang zum Dienst

Gemeinde Bozen - Schgraffergebäude

Palais Schgraffer ist ein historisches Gebäude am Waltherplatz in Bozen, in dem die Finanzverwaltung der Gemeinde Bozen ihren Sitz hat.

Waltherplatz 1 - Bozen

Voraussetzungen:
  • Persönliche Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre
  • Straf- und zivilrechtliche Unbescholtenheit nach dem Gesetz Nr. 1423 vom 17.12.1956 und dem königlichen Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1931 (Gesetzsammlung zur öffentlichen Sicherheit TULPS)
  • Besitz des von der Technischen Landeskommission für Zünd- und Brennstoffe ausgestellten Befähigungsnachweises aufgrund der bestandenen Eignungsprüfung
  • Vorliegen eines gerechtfertigten Grundes für die Erfordernis einer Sprengmeisterermächtigung
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