Schulmensa: Anmeldung und Bezahlung

  • Dienst aktiv

Einschreibung, Bezahlung der Mensagebühr, Rückerstattung bzw. Übertragung des Mensaguthabens, Zahlungsübersicht für die Steuererklärung

© Photo by Engin Akyurt/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Eltern oder Erziehungsberechtigte mit schulpflichtigen Kindern; volljährige Schüler/innen.

Bozen

Wer kann das Ansuchen stellen

Anmelden können sich Schülerinnen und Schüler, die eine Grund-, Mittel- oder Oberschule in Bozen besuchen und an der Schulverpflegung teilnehmen möchten. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern angemeldet werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung selbst vornehmen.

Beschreibung

Den Schülerinnen und Schülern, die in Bozen eine Grund-, Mittel- oder Oberschule besuchen, bietet die Stadt Bozen das ganze Schuljahr über die Möglichkeit, eine der städtischen Schulmensen zu besuchen.

So geht’s

Die Anmeldung für die Schulmensa erfolgt nicht automatisch und muss jedes Jahr erneuert werden. Das Anmeldeverfahren für das folgende Schuljahr läuft vom 1. Mai bis zum 30. Juni.

So meldet man sich an:

  • Online über das Portal myCIVIS
  • Dafür benötigt man:
    • eine SPID-Identität,
    • oder die elektronische Identitätskarte (CIE)
    • oder eine aktivierte Bürgerkarte
Bitte denken Sie daran:

GRUND- UND MITTELSCHULEN     
Schuljahr 2026/2027: Anmeldungen zur Schulverpflegung 2026/2027 werden vom 1.05.2026 bis zum 30.06.2026 entgegengenommen.
    
Nach dieser Frist können Sie ihr Kind noch folgendermaßen anmelden:

  • vom 1.07.2026 bis zum 31.07.2026 gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 20,00 €
  • ab dem 01.08.2026 gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 30,00 €

Anmeldungen, die nach dem 30.06.2026 eingehen, können nur im Einvernehmen mit der Schulleitung angenommen werden, vorausgesetzt, es sind noch Plätze verfügbar. Außerdem ist der Schüler bzw. die Schülerin bei verspäteter Anmeldung nicht von Beginn an zur Schulverpflegung zugelassen, sondern:

  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 01.09.2026 und dem 06.09.2026 eingehen, ab dem 14.09.2026
  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 07.09.2026 und dem 13.09.2026 eingehen, ab dem 21.09.2026
  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 14.09.2026 und dem 20.09.2026 eingehen, ab dem 28.09.2026

OBERSCHULEN    
Schuljahr 2026/2027: Anmeldungen zur Schulverpflegung werden ab dem 1.05.2026 entgegengenommen. Für verspätete Anmeldungen ist kein Aufpreis vorgesehen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags teilen wir Ihnen über myCIVIS mit, ob der Schüler bzw. die Schülerin zur Schulverpflegung zugelassen ist. Sie finden unsere Mitteilung in myCIVIS unter: Online-Dienste/Schulausspeisung/Informationsbereich/Mitteilungen.

SCHULMENSA: BEZAHLUNGEN

Sobald der Schüler bzw. die Schülerin zur Schulverpflegung zugelassen ist, richtet die Stadtverwaltung ein elektronisches Mensakonto ein, über das die Zahlungen abgewickelt werden können. Das Schulmittagessen muss im Voraus bezahlt werden. Das bedeutet, Sie müssen sich vergewissern, dass das Mensakonto ein Guthaben aufweist, damit der Schüler oder die Schülerin die Mensa besuchen kann.

Die Zahlung der Schulmensa erfolgt ausschließlich über das Zahlungsportal PagoPA, über die App „MeetsFood“ oder das Portal myCIVIS.

Nachstehend findest du eine detaillierte ANLEITUNG zur Zahlung über das neue PagoPA-System:

   
ERSTATTUNG ODER ÜBERTRAGUNG DES RESTGUTHABENS

Bleibt auf dem Mensakonto des Schülers bzw. der Schülerin am Ende des Schuljahres ein Guthaben übrig, wird der Betrag automatisch auf das nächste Schuljahr übertragen.

Wenn Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter im nächsten Jahr nicht mehr die Schule oder die Schulmensa besucht, wird Ihnen das Restguthaben zurückerstattet. Die Erstattung des Restguthabens muss online über das Landesportal myCIVIS beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Online-Formular aus.

Der Betrag wird im Folgemonat gutgeschrieben.

Wenn ein weiteres Geschwisterkind die städtische Schulmensa besucht, können Sie das Restguthaben auch auf das Mensakonto des Geschwisterkindes übertragen lassen. Füllen Sie in diesem Fall im Landesportal myCIVIS das Formular "Übertragung des Restguthabens" aus.
Ihr Antrag auf Übertragung des Restguthabens wird innerhalb von 5 Tagen ab Beantragung über myCIVIS bearbeitet.

So können Sie sich das Restguthaben erstatten bzw. übertragen lassen:

  1. Rufen Sie das Landesportal myCIVIS (my.civis.bz.it) auf
  2. Loggen Sie sich mit Ihrem SPID (öffentliches System der digitalen Identität), Ihrer CIE (elektronische Identitätskarte) oder ihrer aktivierter Bürgerkarte (CNS -Nationale Dienstekarte aktivierte) ein
  3. Gehen Sie auf „Meine Dienste“
  4. Klicken Sie dann auf „Schulausspeisung“
  5. Gehen Sie nun auf „Online-Einschreibung“
  6. Wählen Sie anschießend „Erstattung/Übertragung des Restguthabens“ aus

   
ZAHLUNGSÜBERSICHT FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG

Die Schulmensakosten können bei der Abfassung der Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Die entsprechende Zahlungsaufstellung ist in der Regel ab Ende Februar des Folgejahres abrufbar. Sie können diese über das Landesportal myCIVIS herunterladen.

Gehen Sie hierfür bitte wie folgt vor:

  1. Rufen Sie myCIVIS auf (my.civis.bz.it)
  2. Loggen Sie sich mit Ihrem SPID (öffentliches System der digitalen Identität), Ihrer CIE (elektronische Identitätskarte) oder ihrer aktivierter Bürgerkarte (CNS -Nationale Dienstekarte aktivierte) ein.
  3. Gehen Sie auf „Meine Dienste“
  4. Klicken Sie dann auf „Schulausspeisung“
  5. Rufen Sie den „Informationsbereich“ auf.
  6. Dort finden Sie unter „Mitteilungen“ die Zahlungsübersicht, die wir Ihnen zugeschickt haben.

Bitte beachten Sie, dass der von der Gemeinde ausgestellten Zahlungserklärung die pagoPA-Zahlungsbestätigungen beigelegt werden müssen

Was Sie benötigen

  • SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis)

Was Sie erhalten

Anmeldung zur Schulverpflegung

Anzeige der eingezahlten Beträge auf der APP oder in myCivis

Fristen und Fälligkeiten

Die Anmeldungen für das nächste Schuljahr werden vom 1. Mai bis zum 30. Juni entgegengenommen (Grund- und Mittelschulen).

Kosten

Schuljahr 2026/2027

GRUND- UND MITTELSCHULEN
Der volle Preis für ein Schulmittagessen beträgt 4,95 Euro. Bei entsprechender Einkommenssituation können Sie eine Ermäßigung auf den Essenspreis beantragen. Ausschlaggebend für die Gewährung einer Ermäßigung sowie für deren Höhe ist der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL). Dieser wird bei der Ausstellung der Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und bildet die Einkommenssituation der Familie im Vorjahr ab. Sie haben Anspruch auf eine Ermäßigung, wenn Ihr FwL höchstens 2,00 beträgt.

Wenn ein Geschwisterkind ebenfalls die Schulmensa besucht, können Sie zusätzlich einen Geschwisterrabatt beantragen.
          
OBERSCHULEN
Der Preis für das Schulmittagessen beträgt 4,95 Euro. Es werden keine Ermäßigungen gewährt.
Lesen Sie auch: Schulmensa – Ermäßigter Essenspreis (unter demselben Link)

Zugang zum Dienst

Zum Portal myCIVIS (Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen)

Buchen Sie einen Termin

Sonderfälle

Bitte melden Sie sich in folgenden Fällen persönlich beim Amt für Schule und Freizeit:

  • Die Eltern bzw. der/die Minderjährige ist ohne Ausweispapiere.
  • Der Schüler bzw. der Schülerin ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling.
  • Der oder die Schülerin lebt bei einer Pflegefamilie.
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