Schulmensa: Anmeldung und Bezahlung

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Einschreibung, Bezahlung der Mensagebühr, Rückerstattung bzw. Übertragung des Mensaguthabens, Zahlungsübersicht für die Steuererklärung

© Photo by Engin Akyurt/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Eltern oder Erziehungsberechtigte mit schulpflichtigen Kindern; volljährige Schüler/innen.

Bozen

Wer kann das Ansuchen stellen

Anmelden können sich Schülerinnen und Schüler, die eine Grund-, Mittel- oder Oberschule in Bozen besuchen und an der Schulverpflegung teilnehmen möchten. Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern angemeldet werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung selbst vornehmen.

Beschreibung

Den Schülerinnen und Schülern, die in Bozen eine Grund-, Mittel- oder Oberschule besuchen, bietet die Stadt Bozen das ganze Schuljahr über die Möglichkeit, eine der städtischen Schulmensen zu besuchen.

So geht’s

Die Schülerinnen und Schüler müssen jedes Jahr neu zur Schulverpflegung angemeldet werden, d. h., sie werden NICHT AUTOMATISCH eingeschrieben. Die Anmeldungen für das nächste Schuljahr werden immer vom 15. April bis zum 15. Juni entgegengenommen (Grund- und Mittelschulen). Oberschülerinnen und Oberschüler können sich jederzeit anmelden.

Der Antrag ist online über das Landesportal myCIVIS einzureichen. Sie benötigen hierfür eine SPID-Identität, die elektronische Identitätskarte oder eine aktivierte Bürgerkarte.

Bitte denken Sie daran:

GRUND- UND MITTELSCHULEN     
Schuljahr 2025/2026 Anmeldungen zur Schulverpflegung 2025/2026 werden vom 15.04.2025 bis zum 15.06.2025 entgegengenommen.
    
Nach dieser Frist können Sie ihr Kind noch folgendermaßen anmelden:

  • vom 16.06.2025 bis zum 31.07.2025 gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 20,00 €
  • ab dem 01.08.2025 gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 30,00 €

Anmeldungen, die nach dem 15.06.2025 eingehen, können nur im Einvernehmen mit der Schulleitung angenommen werden, vorausgesetzt, es sind noch Plätze verfügbar. Außerdem ist der Schüler bzw. die Schülerin bei verspäteter Anmeldung nicht von Beginn an zur Schulverpflegung zugelassen, sondern:

  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 01.09.2025 und dem 07.09.2025 eingehen, ab dem 15.09.2025
  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 08.09.2025 und dem 14.09.2025 eingehen, ab dem 23.09.2025
  • bei Anmeldungen, die zwischen dem 15.09.2025 und dem 21.09.2025 eingehen, ab dem 29.09.2025

OBERSCHULEN    
Schuljahr 2025/2026: Anmeldungen zur Schulverpflegung werden ab dem 15.04.2025 entgegengenommen. Für verspätete Anmeldungen ist kein Aufpreis vorgesehen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags teilen wir Ihnen über myCIVIS mit, ob der Schüler bzw. die Schülerin zur Schulverpflegung zugelassen ist. Sie finden unsere Mitteilung in myCIVIS unter: Online-Dienste/Schulausspeisung/Informationsbereich/Mitteilungen.

 BEZAHLUNGEN

Sobald der Schüler bzw. die Schülerin zur Schulverpflegung zugelassen ist, richtet die Stadtverwaltung ein elektronisches Mensakonto ein, über das die Zahlungen abgewickelt werden können. Das Schulmittagessen muss im Voraus bezahlt werden. Das bedeutet, Sie müssen sich vergewissern, dass das Mensakonto ein Guthaben aufweist, damit der Schüler oder die Schülerin die Mensa besuchen kann.

Das Schulmensaessen muss online über das Zahlungsportal PagoPA bezahlt werden. Sie können die Zahlung wie folgt vornehmen:

  • über die Schulmensa-APP “MeetsFood” (nur Grund- und Mittelschulen)
  • über das Landesportal myCIVIS (Grund-, Mittel- und Oberschulen)

Bezahlung über die Schulmensa-APP „MeetsFood“ (nur für Grund- und Mittelschulen):

  1. Öffnen Sie die APP „MeetsFood“
  2. Klicken Sie auf den Namen Ihres Kindes
  3. Rufen Sie dann die Rubrik „Kontoauszug“ auf
  4. Gehen Sie nun auf den Menü-Button (die 3 Punkte oben rechts auf dem Bildschirm)
  5. Wählen Sie in der Liste den letzten Punkt „Bezahlen mit PagoNET“ aus
  6. Geben Sie neben dem Namen des Kindes den gewünschten Betrag an
  7. Fahren Sie mit der Zahlung fort, indem Sie auf „Weiter“ klicken
  8. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung
  9. Wählen Sie nun die gewünschte Zahlungsart aus:
    • Zahlung mit Kreditkarte/Debitkarte
    • Zahlung über das Bankkonto (klicken Sie weiter unten auf my.bank und nutzen Sie dort die Suchfunktion)

Bezahlung über myCIVIS:

  1. Rufen Sie das Landesportal myCIVIS auf.
  2. Loggen Sie sich mit Ihrem SPID (öffentliches System der digitalen Identität), Ihrer CIE (elektronische Identitätskarte) oder ihrer aktivierter Bürgerkarte (CNS -Nationale Dienstekarte aktivierte) ein.
  3. Klicken Sie auf „Meine Dienste“.
  4. Klicken Sie dann auf “Schulausspeisung – Details“.
  5. Klicken Sie anschließend auf “Informationsbereich”.
  6. Wählen sie dort “Bezahlen mit E-Pays” aus.
  7. Geben Sie nun neben dem Namen des Schülers bzw. der Schülerin den gewünschten Betrag ein.
  8. Fahren Sie mit der Zahlung fort, indem Sie auf „Weiter“ klicken.
  9. Geben Sie ihre E-Mail-Adresse (an welche die PagoPA-Zahlungsbestätigung übermittelt werden soll) zweimal ein
  10. Wählen Sie die gewünschte Zahlungsart aus:
    • Zahlung mit Kredit/Debitkarte
    • Online-Banking (APP der Bank): MyBank → klicken Sie auf „Weiter“ → geben Sie den Namen Ihrer Bank ("z.B. Sparkasse, Unicredit, Raiffeisen...) ein→ loggen Sie sich mit den Anmeldedaten Ihrer Bank ein
    • Andere Zahlungsarten (z.B. Paypal)
  11. Beenden Sie den Zahlungsvorgang.
  12. Überprüfen Sie, ob Sie die E-Mail mit der pagoPA-Zahlungsbestätigung erhalten haben.

  
ERSTATTUNG ODER ÜBERTRAGUNG DES RESTGUTHABENS

Bleibt auf dem Mensakonto des Schülers bzw. der Schülerin am Ende des Schuljahres ein Guthaben übrig, wird der Betrag automatisch auf das nächste Schuljahr übertragen.

Wenn Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter im nächsten Jahr nicht mehr die Schule oder die Schulmensa besucht, wird Ihnen das Restguthaben zurückerstattet. Die Erstattung des Restguthabens muss online über das Landesportal myCIVIS beantragt werden. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Online-Formular aus.

Der Betrag wird im Folgemonat gutgeschrieben.

Wenn ein weiteres Geschwisterkind die städtische Schulmensa besucht, können Sie das Restguthaben auch auf das Mensakonto des Geschwisterkindes übertragen lassen. Füllen Sie in diesem Fall im Landesportal myCIVIS das Formular "Übertragung des Restguthabens" aus.
Ihr Antrag auf Übertragung des Restguthabens wird innerhalb von 5 Tagen ab Beantragung über myCIVIS bearbeitet.

So können Sie sich das Restguthaben erstatten bzw. übertragen lassen:

  1. Rufen Sie das Landesportal myCIVIS (my.civis.bz.it) auf
  2. Loggen Sie sich mit Ihrem SPID (öffentliches System der digitalen Identität), Ihrer CIE (elektronische Identitätskarte) oder ihrer aktivierter Bürgerkarte (CNS -Nationale Dienstekarte aktivierte) ein
  3. Gehen Sie auf „Meine Dienste“
  4. Klicken Sie dann auf „Schulausspeisung“
  5. Gehen Sie nun auf „Online-Einschreibung“
  6. Wählen Sie anschießend „Erstattung/Übertragung des Restguthabens“ aus

   
ZAHLUNGSÜBERSICHT FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG

Die Schulmensakosten können bei der Abfassung der Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Die entsprechende Zahlungsaufstellung ist in der Regel ab Ende Februar des Folgejahres abrufbar. Sie können diese über das Landesportal myCIVIS herunterladen.

Gehen Sie hierfür bitte wie folgt vor:

  1. Rufen Sie myCIVIS auf (my.civis.bz.it)
  2. Loggen Sie sich mit Ihrem SPID (öffentliches System der digitalen Identität), Ihrer CIE (elektronische Identitätskarte) oder ihrer aktivierter Bürgerkarte (CNS -Nationale Dienstekarte aktivierte) ein.
  3. Gehen Sie auf „Meine Dienste“
  4. Klicken Sie dann auf „Schulausspeisung“
  5. Rufen Sie den „Informationsbereich“ auf.
  6. Dort finden Sie unter „Mitteilungen“ die Zahlungsübersicht, die wir Ihnen zugeschickt haben.

Bitte beachten Sie, dass der von der Gemeinde ausgestellten Zahlungserklärung die pagoPA-Zahlungsbestätigungen beigelegt werden müssen

Was Sie benötigen

  • SPID, aktivierte Bürgerkarte oder CIE (elektronischer Personalausweis)

Was Sie erhalten

Anmeldung zur Schulverpflegung

Anzeige der eingezahlten Beträge auf der APP oder in myCivis

Fristen und Fälligkeiten

Die Anmeldungen für das nächste Schuljahr werden immer vom 15. April bis zum 15. Juni entgegengenommen (Grund- und Mittelschulen).

Kosten

Schuljahr 2025/2026

GRUND- UND MITTELSCHULEN
Der volle Preis für ein Schulmittagessen beträgt 4,95 Euro. Bei entsprechender Einkommenssituation können Sie eine Ermäßigung auf den Essenspreis beantragen. Ausschlaggebend für die Gewährung einer Ermäßigung sowie für deren Höhe ist der Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL). Dieser wird bei der Ausstellung der Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und bildet die Einkommenssituation der Familie im Vorjahr ab. Sie haben Anspruch auf eine Ermäßigung, wenn Ihr FwL höchstens 2,00 beträgt.

Wenn ein Geschwisterkind ebenfalls die Schulmensa besucht, können Sie zusätzlich einen Geschwisterrabatt beantragen.
          
OBERSCHULEN
Der Preis für das Schulmittagessen beträgt 4,95 Euro. Es werden keine Ermäßigungen gewährt.
Lesen Sie auch: Schulmensa – Ermäßigter Essenspreis (unter demselben Link)

Zugang zum Dienst

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Sonderfälle

Bitte melden Sie sich in folgenden Fällen persönlich beim Amt für Schule und Freizeit:

  • Die Eltern bzw. der/die Minderjährige ist ohne Ausweispapiere.
  • Der Schüler bzw. der Schülerin ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling.
  • Der oder die Schülerin lebt bei einer Pflegefamilie.
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