Schießleiter und Schießtrainer - Ermächtigung

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Für die Ausübung der Tätigkeit als Schießleiter oder Schießtrainer benötigen Sie eine Ermächtigung. Wie Sie eine solche erhalten oder wie Sie sie erneuern lassen können, erfahren Sie hier.

Für wen

Personen, die in Bozen ansässig sind und eine Ermächtigung für die Ausübung der Tätigkeit als Schießleiter/-in bzw. Schießtrainer/-in  erhalten oder diese verlängern möchten.

Bozen

Beschreibung

Der Schießleiter bzw. die Schießleiterin ist für den ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens und für das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen am Schießstand verantwortlich. Wie Schießtrainer bzw. Schießtrainerin benötigen auch Schießleiter/-innen eine Ermächtigung, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Für Personen, die in Bozen ansässig sind, ist die Stadtgemeinde Bozen für die Erteilung und die Verlängerung der Ermächtigung zuständig.

So geht’s

Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Ermächtigung muss beim Amt für Wirtschaftstätigkeiten und Konzessionen eingereicht werden.

Was Sie benötigen

  • Antrag auf Erteilung oder Erneuerung der Ermächtigung für Schießmeister/Schießtrainer (Formular)
  • Kopie eines Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Eigenerklärung über die strafrechtliche Unbescholtenheit (bereits im Antrag enthalten)
  • Erklärung des/der Vorsitzenden der Sektion des Schießsportverbandes, bei dem der/die Beantragende tätig ist und mit welcher der/die Vorsitzende die Fähigkeit zur Ausübung dieser Tätigkeit bestätigt
  • Waffenschein
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (für den Antrag und für die Ausstellung der Ermächtigung)
  • Nachweis über die Bezahlung der Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro. So können Sie die Bearbeitungsgebühr entrichten:
    • durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss, Einzahlungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr” oder
    • durch Überweisung auf das Konto der Stadtgemeinde Bozen der Südtiroler Volksbank - IBAN IT28 A058 5611 6130 8057 1315 836, Überweisungsgrund: "Amt 8.3 - Bearbeitungsgebühr”
  • Nur bei Verlängerung der Ermächtigung: Aktuelle Ermächtigung im Original

Was Sie erhalten

Lizenz

Fristen und Fälligkeiten

90 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken
32,00 Euro

für den Antrag und für die Ermächtigung

Bearbeitungsgebühr
25,00 Euro

durch Einzahlung beim Schatzamt im Rathaus oder durch Überweisung

Zugang zum Dienst

Gemeinde Bozen - Schgraffergebäude

Palais Schgraffer ist ein historisches Gebäude am Waltherplatz in Bozen, in dem die Finanzverwaltung der Gemeinde Bozen ihren Sitz hat.

Waltherplatz 1 - Bozen

Voraussetzungen:

  • Persönliche Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre
  • Straf- und zivilrechtliche Unbescholtenheit nach dem Gesetz Nr. 1423 vom 17.12.1956 und dem königlichen Dekret Nr. 773 vom 18. Juni 1931 (Gesetzsammlung zur öffentlichen Sicherheit TULPS)
  • Besitz eines gültigen Waffenscheines
  • Mitgliedschaft in einer Sektion des Schießsportverbandes
  • Nur bei Neuerteilung: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder Besitz eines gültigen Waffenscheines
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