Wenn Sie einer Handelstätigkeit mit Edelsteinen und Edelmetallen aufnehmen, ändern oder einstellen möchten, müssen Sie einen entsprechenden ANTRAG stellen. Dieser ist erforderlich:
- bei Aufnahme der Handelstätigkeit (für “licenza madre”)
- bei der Änderung des Inhabers bzw. der Inhaberin, der Vertreter/Vertreterinnen, des Rechtssitzes oder des Betriebsnamens
- bei Verlegung des Betriebssitzes
- bei Abtretung des Betriebes
- bei Abmeldung der Handelstätigkeit
Die Eröffnung einer Filiale in Bozen (bei bereits vorhandener Lizenz für den Rechtssitz – Art. 243 und 245 des königl. Dekrets Nr. 635 vom 06.05.1940) ist genehmigungspflichtig.