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Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn Sie eine Glücksspiel- oder Lotteriehalle oder eine Wettannahmestelle eröffnen oder wenn Sie diese Tätigkeit ändern oder einstellen möchten

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Gewerbetreibende, die eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen oder diese bereits ausüben.

Bozen

Beschreibung

Wenn Sie eine Spiel- oder Lotteriehalle oder Wettannahmestelle eröffnen, ändern oder einstellen wollen, müssen Sie über das SUAP-Portal ein entsprechendes ANSUCHEN einreichen. Dieses Verfahren ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Aufnahme des Gewerbes
  • Änderung der Rechtspersonen (Ernennung und Absetzung von geschäftsführenden Personen, Rechtssitz, Firmenname, Abtretung von Anteilen)
  • Verlegung des Betriebsstandortes
  • Nachfolge 
  • Einstellung der Tätigkeit

So geht’s

Sowohl die Tätigkeitsmeldung (ANSUCHEN) als auch die Hygienemeldung (nur bei Speisen- und Getränkeausgabe an Gäste) sind vorzunehmen:

  • online über das SUAP-Portal durch Anklicken des grünen Banners unten.

>> Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte (CIE) oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Was Sie benötigen

Legen Sie Ihrem ANSUCHEN folgende Unterlagen bei:

  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Grundrissplan des Betriebs im Maßstab 1:100 mit Höhenangaben, der der tatsächlichen Situation entspricht und aus dem die technische und funktionelle Einteilung der Bereiche wie auch die Ein- und Ausgangswege (zwecks Überwachbarkeit) hervorgehen
  • Nachweis über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten
  • Vertrag zwischen dem von der staatlichen Monopolverwaltung (AAMS) ermächtigten Anbieter und der Person, die die Genehmigung beantragt
  • Nachweis der Handelskammer über die Berechtigung zum Führen eines Gastbetriebs (bei Speisen- und Getränkeausgabe)
  • Empfangsbestätigung Entrichtung der Stempelsteuer: Die Identifikationsnummer der Stempelmarke muss annulliert und aufbewahrt werden. Die Stempelsteuer auch in anderer Form – z. B. elektronisch – entrichtet werden.
Termine und Fristen
  • Die Aufnahme dieser Tätigkeit muss von der Stadtverwaltung vorab genehmigt werden.
  • Das Wirtschaftsamt der Gemeinde hat nach Erhalt des ANSUCHENS 90 Tage Zeit, um die darin gemachten Angaben zu prüfen.

Was Sie erhalten

Genehmigung/Konzession

Fristen und Fälligkeiten

90 days

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16 €
32,00 Euro

für den Antrag und die Ermächtigung

Zugang zum Dienst

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Gemeinde Bozen - Schgraffergebäude

Palais Schgraffer ist ein historisches Gebäude am Waltherplatz in Bozen, in dem die Finanzverwaltung der Gemeinde Bozen ihren Sitz hat.

Waltherplatz 1 - Bozen

Wer diese Art von Tätigkeit ausübt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • die moralischen Voraussetzungen nach Art. 11, 92 und 131 der Gesetzsammlung zur öffentlichen Sicherheit (TULPS)
  • die räumlichen und baulichen Voraussetzungen (LG Nr. 9/2018)

 

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