Für wen
Betriebe, die Geschäftsagenturen oder Inkassobüros betreiben möchten oder bereits betreiben
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Agentur- oder Inkassotätigkeit anmelden, abändern oder beenden können
Betriebe, die Geschäftsagenturen oder Inkassobüros betreiben möchten oder bereits betreiben
Als Geschäftsagenturen werden Unternehmen bezeichnet, die sich als Vermittler bei der Beauftragung oder Abwicklung von Geschäften anderer anbieten und ihre Dienste jedem zur Verfügung stellen, der sie anfragt.
Wenn Sie eine Tätigkeit als Geschäftsagentur eröffnen, ändern oder einstellen möchten, ist eine MITTEILUNG erforderlich, die ausschließlich online eingereicht werden muss. Dieses Verfahren ist in den folgenden Fällen erforderlich:
Inkassobüros sind Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, offene Forderungen im Auftrag Dritter einzutreiben.
Für die Eröffnung eines Inkassobüros ist vorab ein entsprechender ANTRAG online zu stellen.
Die MITTEILUNG oder der ANTRAG sind ausschließlich online über das SUAP-Portal einzureichen, indem Sie auf das rote Feld unten klicken.
Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.