Geschäftsagenturen und Inkassobüros

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Agentur- oder Inkassotätigkeit anmelden, abändern oder beenden können

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Betriebe, die Geschäftsagenturen oder Inkassobüros betreiben möchten oder bereits betreiben

Bozen

Beschreibung

Geschäftsagenturen

Als Geschäftsagenturen werden Unternehmen bezeichnet, die sich als Vermittler bei der Beauftragung oder Abwicklung von Geschäften anderer anbieten und ihre Dienste jedem zur Verfügung stellen, der sie anfragt.

Wenn Sie eine Tätigkeit als Geschäftsagentur eröffnen, ändern oder einstellen möchten, ist eine MITTEILUNG erforderlich, die ausschließlich online eingereicht werden muss. Dieses Verfahren ist in den folgenden Fällen erforderlich:

  • Aufnahme einer Agenturtätigkeit zur: Abwicklung von Verwaltungstätigkeiten, Datenverarbeitung, An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen für Dritte, Handel mit Gebrauchtwaren oder Kunstobjekten bzw. Antiquitäten für Dritte, Werbung, Organisation von Veranstaltungen, Vermittlung von Künstlern oder Musikgruppen, Bestattungsdienste
  • Änderungen (z.B. Wechsel des Geschäftsgegenstandes, Bestellung und Abberufung von Vertretern, Firmensitz, Firmenname)
  • Verlegung des Geschäftssitzes
  • Standort
  • Einstellung der Tätigkeit
       
Eröffnung eines Inkassobüros

Inkassobüros sind Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, offene Forderungen im Auftrag Dritter einzutreiben.
Für die Eröffnung eines Inkassobüros ist vorab ein entsprechender ANTRAG online zu stellen.

So geht’s

Die MITTEILUNG oder der ANTRAG sind ausschließlich online über das SUAP-Portal einzureichen, indem Sie auf das rote Feld unten klicken.

Um Ihre Tätigkeit melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit ihrem SPID, Ihrer elektronischen Identitätskarte oder Ihrer Bürgerkarte ausweisen. Außerdem benötigen Sie eine digitale Unterschrift und eine PEC-Mail-Adresse.

Was Sie benötigen

  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist)
  • Grundriss der Betriebsräume im Maßstab 1:100 mit Angabe der Raumgrößen
  • Gegebenenfalls Einverständnis-Erklärung vonseiten der Vertreter/Vertreterinnen betreffend die Ernennung
Termine und Fristen
  • Die Agenturtätigkeit kann nach Einreichung der entsprechenden MITTEILUNG über das SUAP-Portal sofort aufgenommen werden. Das Wirtschaftsamt der Gemeinde hat in der Folge 30 Tage Zeit, um die mitgeteilten Angaben zu überprüfen.
  • Die Inkassotätigkeit muss von der Stadtverwaltung vorab genehmigt werden. Das Wirtschaftsamt der Gemeinde hat nach Erhalt des Genehmigungsantrags 90 Tage Zeit, um die im ANTRAG gemachten Angaben zu prüfen

Was Sie erhalten

Inkassobüros: Lizenz

Geschäftsagenturen: Quittung für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

Sofortig (90 Tage nur für Inkassobüros)

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16 € für den Antrag und für die Genehmigung
32,00 Euro

nur für Inkassobüros

Zugang zum Dienst

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Gemeinde Bozen - Schgraffergebäude

Palais Schgraffer ist ein historisches Gebäude am Waltherplatz in Bozen, in dem die Finanzverwaltung der Gemeinde Bozen ihren Sitz hat.

Waltherplatz 1 - Bozen

Wer eine Agentur oder ein Inkassobüro betreibt, muss:
  • die moralischen Anforderungen laut königlichem Dekret Nr. 773 vom 18.06.1931 erfüllen.
  • Außerdem müssen die Betriebsräume der letzten von der Stadtverwaltung genehmigten Situation entsprechen. Dies gilt sowohl mit Blick auf die räumlichen Eigenschaften als auch mit Blick auf den Nutzungszweck („Dienstleistungen - Büro“).
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