Geschäftsagenturen
Als Geschäftsagenturen werden Unternehmen bezeichnet, die sich als Vermittler bei der Beauftragung oder Abwicklung von Geschäften anderer anbieten und ihre Dienste jedem zur Verfügung stellen, der sie anfragt.
Wenn Sie eine Tätigkeit als Geschäftsagentur eröffnen, ändern oder einstellen möchten, ist eine MITTEILUNG erforderlich, die ausschließlich online eingereicht werden muss. Dieses Verfahren ist in den folgenden Fällen erforderlich:
- Aufnahme einer Agenturtätigkeit zur: Abwicklung von Verwaltungstätigkeiten, Datenverarbeitung, An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen für Dritte, Handel mit Gebrauchtwaren oder Kunstobjekten bzw. Antiquitäten für Dritte, Werbung, Organisation von Veranstaltungen, Vermittlung von Künstlern oder Musikgruppen, Bestattungsdienste
- Änderungen (z.B. Wechsel des Geschäftsgegenstandes, Bestellung und Abberufung von Vertretern, Firmensitz, Firmenname)
- Verlegung des Geschäftssitzes
- Standort
- Einstellung der Tätigkeit
Eröffnung eines Inkassobüros
Inkassobüros sind Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, offene Forderungen im Auftrag Dritter einzutreiben.
Für die Eröffnung eines Inkassobüros ist vorab ein entsprechender ANTRAG online zu stellen.